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028/2002
Stand: 30.01.2002
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Bilaterale Beziehungen zwischen Deutschland und Ungarn stärken

/Europa/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll die besonderen bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Ungarn, wie sie im Vertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit vom 6. Februar 1992 dargelegt sind, auch im gemeinsamen Haus Europa fortentwickeln und vertiefen. Darauf dringen die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in einem interfraktionellen Antrag (14/8104). Des Weiteren soll Deutschland den Beitrittsprozess Ungarns zur Europäischen Union aktiv unterstützen und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Ungarn wie auch alle anderen Beitrittsstaaten an dem für die Beitrittskandidaten entscheidenden Prozess über die Zukunft der EU angemessen beteiligt wird.

Nach Auffassung der Fraktionen sind für eine verstärkte Zusammenarbeit die wirtschaftlichen Beziehungen auf allen Ebenen weiter zu intensiveren. Insbesondere die Kooperation der kleinen und mittleren Unternehmen sei zu fördern und die Möglichkeit des Marktzugangs zu verbessern. Im Sinne der neuen Anforderungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der internationalen Kriminalität solle die Regierung einen zügigeren Datenaustausch im Bereich des Inneren und der Justiz ermöglichen sowie den vollständigen Ausbau der Grenzkontrollen an den zukünftigen EU-Außengrenzen Ungarns entsprechend den Schengener Kriterien unterstützen.

Aus der Sicht der Fraktionen wird das gemeinsame Projekt der EU-Erweiterung den Menschen sowohl in Ungarn als in auch in Deutschland mehr Sicherheit und Wohlstand bringen. Die Stellungnahmen der Europäischen Kommission zeigten, dass ein Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Ungarn bis 2002 möglich sei. Ferner verweisen die Abgeordneten darauf. dass bereits heute Ungarn und Deutschland gemeinsam an der sicherheitspolitischen Stabilität in Europa arbeiteten. Seit dem von Deutschland aktiv unterstützten Beitritts Ungarns zur NATO 1999 trage Ungarn auch zur Sicherung des Friedens in Europa bei.

In ihrem fraktionsübergreifenden Antrag verleihen die vier Fraktionen ihrer Auffassung Ausdruck, der deutsch-ungarische Vertrag von 1992 bilde die Grundlage für eine positive Entwicklung auf allen Ebenen der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen beiden Völkern. Davon zeugten die zahlreichen gesellschaftlichen Kontakte zwischen Deutschen und Ungarn. Die Parlamentarier plädieren dafür, die Begegnungsmöglichkeiten für Jugendliche beider Völker weiter auszubauen und ein mit eigenen Finanzmitteln ausgestattetes deutsch-ungarisches Jugendbüro fest zu etablieren. Als beispielhaft für eine bereits geglückte Zusammenarbeit heben sie die deutsch-ungarische Schule in Budapest hervor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_028/02
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