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034/2002
Stand: 07.02.2002
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Regierung soll die Finanzplanung für Auslandsschulen grundlegend korrigieren

/Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll eine weitere Kürzung des Finanzrahmens für Auslandsschulen stoppen und der in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Finanzierungsansatz grundlegend korrigieren. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag zur Zukunft der deutschen Auslandsschulen (14/8106). Die Unionsfraktion bezieht sich dabei auf 119 schulische Einrichtungen im Ausland, an denen derzeit rund 100.000 Schüler von 1.400 Lehrern unterrichtet werden. Durch die 12 bis 13 Jahre währende Ausbildung, die oft bikulturell und zweisprachig gestaltet werde, würden Bindungen zu Deutschland geschaffen, die durch andere Instrumente auswärtiger Kulturpolitik kaum erreicht werden könnten. Gefährdet werde dies durch Kürzungen, die allein für 2000/2001 in Höhe von 10,84 Millionen € (21,2 Millionen DM) erfolgt seien und innerhalb der gesamten Legislaturperiode etwa 20,45 Millionen € (40 Millionen DM) ausmachten.

Die Bundesregierung soll ein Gesamtkonzept für die Entwicklung der Auslandsschulen vorlegen, aus dem klar hervorgeht, welche Rolle die Auslandsschulen in der auswärtigen Kulturpolitik in Zukunft spielen. Nötig sei auch ein Konzept für Bauvorhaben, in dem mögliche Kooperationen mit den Vorhaben anderer EU-Länder und mit den Kultur-, Sport- oder Bildungseinrichtungen des jeweiligen Gastlandes Eingang fänden. Insgesamt müsse bei der künftigen Entwicklung deutscher Auslandsschulen durch verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern und der Wirtschaft dafür gesorgt werden, die hohe Qualität der Ausbildung an den deutschen Schulen im Ausland zu erhalten. Erreicht werden müsse auch, die bisherige Zuwendungsfinanzierung in eine gesicherte jährliche Grundfinanzierung zu überführen, da die Auslandsschulen sonst keine Planungssicherheit hätten. Die Regierung müsse anerkennen, dass die deutschen Schulen einen wesentlichen Beitrag zum Ansehen Deutschlands in der Welt leisten und hierfür eine legitime und gesicherten Anspruch auf Finanzierung aus dem Bundeshaushalt haben sollten, heißt es im Unionsantrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_034/01
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