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038/2002
Stand: 14.02.2002
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Abkommen über Soziale Sicherheit mit Tschechien umsetzen

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Tschechien über Soziale Sicherheit soll umgesetzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8212) vor. Damit soll im Bereich der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung der soziale Schutz der Staatsangehörigen sichergestellt werden, wenn sie sich im jeweils anderen Land aufhalten. Die betroffenen Träger der Kranken- bzw. Unfallversicherung sollen aushilfsweise Sachleistungen erbringen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Für die gesetzliche Rentenversicherung ergäben sich jährliche Mehrausgaben in Höhe von 6 Millionen DM. Die gesetzliche Krankenversicherung muss den Angaben zufolge mit 9 Millionen DM zusätzlichen Kosten rechnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_038/03
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