Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2002 > 039 >
039/2002
Stand: 15.02.2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Wasser- und Bodenverbände sollen Satzungen rückwirkend ändern dürfen

/Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STT) Um Formfehler zu beheben und damit unkalkulierbare Beitragsausfälle zu verhindern, sollen Wasser- und Bodenverbände ihre Satzungen auch rückwirkend ändern dürfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8223) vor. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte 1998 geurteilt, dass rückwirkende Satzungsänderungen nicht mit dem Wortlaut des Wasserverbandsgesetzes vereinbar sind. Dieser solle nun geändert werden, um die in vielen Fällen geübte Praxis gesetzlich zulässig zu machen, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_039/05
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Bernadette Schweda, Siegfried Wolf