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058/2002
Stand: 04.03.2002
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Telefonüberwachung bei bis zu 247 Personen im Berichtsjahr 2000/2001

/Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Zwischen dem 1. Juli 2000 und 30. Juni 2001 hat es zwischen 39 und 46 Verfahren der Telefonüberwachung gegeben, von denen zwischen 230 und 247 Personen betroffen waren. Die geht aus dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses des Artikels 10 des Grundgesetzes (G 10) für den genannten Zeitraum (14/8312) hervor. Die Schwankungen der Zahlenangaben ergäben sich dadurch, dass die Anordnungen jeweils auf höchstens drei Monate befristet seien, heißt es darin. Entscheidungen über die Mitteilung der Überwachung an die Betroffenen seien in 27 Anordnungsverfahren getroffen worden. Zehn Personen sei die Überwachung mitgeteilt worden. In den übrigen Fällen habe die Überprüfung ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Mitteilung, nämlich dass der Zweck der Überwachung nicht gefährdet wird, nicht gegeben gewesen seien. Bei der G-10-Kommission seien zehn Beschwerden von Bürgern eingegangen, die eine mutmaßliche Überwachung eines Nachrichtendienstes vermutet hätten. Die Kommission habe aber in sämtlichen Fällen feststellen können, dass ihre Rechte nach Artikel 10 des Grundgesetzes durch Vorschriften des G 10 nicht verletzt worden seien.

Nach Mitteilung des Kontrollgremiums sind die genannten Überwachungen im Berichtszeitraum nur vom Bundesamt für Verfassungsschutz beantragt worden. Vom Militärischen Abschirmdienst und vom Bundesnachrichtendienst seien Überwachungen weder beantragt noch aus dem vorgehenden Berichtszeitraum fortgesetzt worden. Die Anordnungen hätten sich im Wesentlichen auf den Verdacht der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates und der Straftaten des Landesverrats sowie der Gefährdung der äußeren Sicherheit gestützt. Sie hätten rechts- und linksextremistische Bestrebungen ebenso betroffen wie sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern sowie Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten. Das neunköpfige parlamentarische Kontrollgremium und die G-10-Kommission kontrollieren die nach dem G 10 vorgenommenen Überwachungen. Nach dem G 10 setzt eine Beschränkung der Grundrechte des Einzelnen tatsächliche Anhaltspunkte für denVerdacht voraus, dass diese Person eine der im Gesetz aufgeführten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Das Kontrollgremium hat nach eigenen Angaben den Eindruck gewonnen, dass die Sicherheitsbehörden ihre Tätigkeit im Berichtszeitraum gewissenhaft ausgeübt und die Grundrechtsbeschränkungen so gering wie möglich gehalten haben. Die Anschläge des 11. September 2001 hätten aber auch deutlich gemacht, wie verletzlich offene Gesellschaften für derartige Angriffe seien können und wie wichtig es sei, als freiheitlich demokratische Gesellschaft abwehrbereit zu sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_058/01
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