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068/2002
Stand: 13.03.2002
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Geteilte Meinungen zu Kosteninformationen für Krankenversicherte

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/RED) Eine gesetzlich geregelte Kosteninformation für Krankenversicherte ist umstritten. Dies ergab eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit, die am Mittwochnachmittag stattfand. Die CDU/CSU hatte in einem Antrag (14/5678) gefordert, die Informationsmöglichkeiten der Krankenversicherten umgehend zu verbessern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie die AOK gehen hingegen davon aus, dass die vorgeschlagene Kosteninformationspflicht zu Gunsten des Patienten eine "Zwangsbeglückung" sei, die auf keiner Bedarfsgrundlage basiere. Sie entbehre zudem jeglicher finanziellen Grundlage, da schon jetzt erhebliche Finanzierungsengpässe durch die festen Budgets entstanden seien. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist zudem darauf hin, dass dem Versicherten schon jetzt auf Anfrage die geforderten Informationen zugänglich gemacht werden. Die KZBV begründet ihre ablehnende Haltung unter anderem damit, dass eine zeitnahe Information über die Behandlungskosten auf Grund der Quartalsabrechnung, der uneinheitlichen Sachleistungsvergütung und der unterschiedlichen Dauer der Behandlungen praktisch nicht machbar sei. Anders äußerten sich Vertreter des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und der Verband der Krankenversicherten Deutschlands (VKVD). Sie unterstützen den Unionsantrag in der Forderung nach besseren Informationsmöglichkeiten mit dem Hinweis, dass "Patienten großes Interesse daran haben, welche Kosten sie verursachen". Die Verbraucherzentralen sehen in dem Antrag zudem einen Schritt in Richtung Stärkung der Verbrauchersouveränität. Das Informationsangebot an den Versicherten sei bisher zu schlecht. Oft würden Patienten nicht über alle Behandlungsoptionen informiert. Dem Patient müsse deshalb ein transparentes Krankenversicherungssystem mit besseren Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, damit dieser die Rolle des "mündigen Patienten" einnehmen könne.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_068/03
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