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091/2002
Stand: 10.04.2002
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Zwei Betreibermodelle beim privaten Fernstraßenbau

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat zwei Betreibermodelle vorgesehen, durch die Aufgaben wie die Finanzierung, der Bau, der Betrieb und die Erhaltung von Bundesfernstraßen an private Konzessionäre übertragen werden. Darauf weist sie in ihrer Antwort (14/8724) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/8491) hin. Das so genannte A-Modell sei für den mehrstreifigen Autobahnausbau, das so genannte F-Modell für Investitionen nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz vorgesehen. Für das Programm "Bauen jetzt - Investitionen beschleunigen" sei unter anderem die Anwendung des A-Modells verkündet worden. Mit der für 2003 vorgesehenen Einführung der streckenbezogenen Gebühr für Lastwagen mit über zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Autobahnen werde dieses Modell möglich. Dabei soll der Ausbau zusätzlicher Fahrstreifen, die Erhaltung und der Betrieb aller Fahrstreifen sowie die Finanzierung an einen Privaten übertragen werden. Das Gebührenaufkommen der schweren Lkw im auszubauenden Streckenabschnitt soll an den privaten Investor weitergeleitet werden. Die durch die Nutzung der Personenwagen und leichten Lkw entstehenden Infrastrukturkosten werden in Form einer Anschubfinanzierung von bis zu 50 Prozent der sonst üblichen Baukosten aus dem Straßenbauhaushalt aufgebracht.

Die Regierung will das jeweilige A-Modell als Gesamtinvestition betrachtet wissen. Dafür werde eine Konzession vergeben, die zeitlich in eine Bau- und eine Refinanzierungsphase unterteilt ist. In der Bauphase werde ergänzend zur staatlichen Anschubfinanzierung Privatkapital zur Deckung der Baukosten und der gesamten Bauzeitzinsen investiert. In der anschließenden Phase müsse das investierte Privatkapital refinanziert werden. Diese Refinanzierungskosten wie die anfallenden Betriebs- und Erhaltungskosten würden durch die Weiterleitung der Lkw-Gebühr gedeckt. Derzeit würden die Musterregelungen für das A-Modell sowie drei Realisierungsstudien für den Bereich des Autobahndreiecks Buchholz-Bremer Kreuz (Bundesautobahn A1 in Niedersachsen), für den Bereich Anschlussstelle Baden-Baden bis Anschlussstelle Offenburg (Bundesautobahn A5 in Baden-Württemberg) sowie für den Bereich Autobahnkreuz Strümp bis Autobahnkreuz Köln-Nord (Bundesautobahn A57 in Nordrhein-Westfalen) erarbeitet. Im Februar sei mit den Arbeiten begonnen worden, die noch in diesem Sommer abgeschlossen werden sollen. Die Konzessionslaufzeit nach Abschluss der Bauphase beträgt nach Regierungsangaben grundsätzlich 30 Jahre.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_091/06
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