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104/2002
Stand: 22.04.2002
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Regierung soll Klarheit über Rentenversorgung schaffen

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) "Tatsächliche Versorgungslücken" sollen in Zukunft in die Renteninformationen einfließen. In diesem Sinne solle bei der künftigen Hochrechnung der Altersrente statt einheitlicher Anpassungssätze die prognostizierte Entwicklung der Nettolöhne und der Rentenanpassungen angegeben werden, fordert die CDU/CSU in einem Antrag (14/8787). In einer Pilotphase geht es ihr insbesondere darum, die rentennahen Versicherungsjährgänge zuerst zu informieren. Die Fraktion argumentiert, die reale Versorgungslücke nach der Rentenreform der Koalition betrage nicht, wie angegeben, 2 Prozent, sondern faktisch 6 Prozent. Die gesetzliche Garantie von mindestens 67 Prozent des durchschnittlichen Nettorentenniveaus berücksichtige die Belastung der Arbeitnehmer durch die Beiträge zur privaten Altersvorsorge im Rahmen der staatlichen Förderung. Ließe man die Beiträge unberücksichtigt, ergäbe sich ein deutlich niedrigeres Nettorentenniveau von zirka 64 Prozent. Somit sei die Versorgungslücke größer als von der Regierung angegeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_104/05
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