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105/2002
Stand: 23.04.2002
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Neue Arbeitsplätze mit regionalpolitischen Instrumenten schaffen

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Der Bund hat keine Kompensationsleistungen für die Schließung des Hauptzollamtes Löbau in Sachsen vorgesehen. Dem Freistaat stehe ein regionalpolitisches Instrumentarium zur Verfügung, um neue Arbeitsplätze in der Region, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8774) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/8717). Die Fraktion hatte sich nach der Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen auf Grund der Schließung des Hauptzollamtes erkundigt. Die Regierung berichtet, dass mit Aufhebung des Hauptzollamtes Löbau Aufgaben, die nicht mit der EU-Osterweiterung entfallen, an das Hauptzollamt Dresden verlagert werden. Mit dem Beitritt Polens und Tschechiens zur EU entfielen auch die Aufgaben der nachgeordneten Dienststellen des Hauptzollamtes Löbau (acht Zollämter, sieben Abfertigungsstellen, drei Zollkommissariate), die gleichzeitig aufgelöst würden. Lediglich das Grenzzollamt Ludwigsdorf soll mit der EU-Osterweiterung in ein Binnenzollamt umgewandelt werden und mit verringertem Personalbestand weiter bestehen. Aus heutiger Sicht würden etwa 10 bis 20 Arbeitsplätze aus Löbau an das Hauptzollamt Dresden verlagert. Ob und in welchem Umfang Arbeit aus anderen Bereichen der Bundesfinanzverwaltung in den Bezirk des Hauptzollamts Löbau zu verlagern ist, um die Folgen des Wegfalls der Zollgrenze für das betroffene Personal sozialverträglich aufzufangen, kann nach Regierungsangaben erst entschieden werden, wenn Zeitpunkt und Bedingungen der EU-Osterweiterung bekannt sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_105/04
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