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105/2002
Stand: 23.04.2002
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Bundesregierung: Menschenrechtslage im Nordirak hat sich verbessert

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung sieht mit Blick auf eine weitgehend ruhige Lage derzeit nicht die Gefahr, dass Personen, die sich im Norden des Iraks aufhalten, in Auseinandersetzungen zwischen die zwei Kurdenparteien KDP und PUK geraten könnten. Wie aus ihrer Antwort (14/8772) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8693) hervorgeht, habe sich auch die Menschenrechtslage im Norden Iraks in den letzten Jahren verbessert, wenngleich nach wie vor Defizite zu beklagen seien. Unter Berufung auf Informationen mehrerer Organisationen der Vereinten Nationen zur humanitären Situation von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen in den von den Kurdenparteien PUK und KDP verwalteten Gebieten Nordiraks geht die Regierung davon aus, dass eine Grundversorgung dieses Personenkreises sichergestellt ist. So versorge das Welternährungsprogramm nach eigenen Angaben alle 800.000 Binnenvertriebenen mit Lebensmitteln. Die PDS hatte sich zuvor auf Gutachten des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und des Deutschen Orient-Instituts gestützt, die der Einschätzung widersprachen, ein Minimum von 1.600 Kalorien für den täglichen Bedarf eines Flüchtlings sei ausreichend. Mit einer entsprechenden Begründung habe das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt begründet, dass einem irakischen Flüchtling kurdischer Volkszugehörigkeit der Abschiebeschutz zu verwehren sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_105/06
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