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116/2002
Stand: 07.05.2002
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Hyperaktivitätssyndrom bei Kindern verantwortungsbewusst behandeln

/Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/NEI) Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass Diagnose und Therapie des "Aufmerksamkeitsdefizits und Hyperaktivitätsyndroms" (ADHS) nur noch von hierfür qualifizierten Ärzten vorgenommen werden. Dafür setzt sich eine Gruppe von 118 Abgeordneten aller Fraktionen in einem Antrag (14/8912) ein. Es soll damit dem Kernproblem einer Fehldiagnose des ADHS und der allzu leichtfertigen Verordnung von Methylphenidat entgegengewirkt werden. Unter ADHS wird eine übermäßige Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivität im Sinne einer überhöhten motorischen Unruhe verstanden. Die Bundesregierung soll sich deshalb dafür einsetzen, dass die Forschung im Bereich der Langzeitfolgen der Einnahme von Methylphenidat vorangetrieben wird. Darüber hinaus treten die Abgeordneten für eine verstärkte Aufklärung von Ärzten, Eltern und Erziehern über den Stand der Wissenschaft und die mit der Anwendung des Medikamentes verbundenen Vor- und Nachteile ein. Methylphenidat gehört in die Gruppe der Amphetamine. Es kann abhängig machen und fällt daher unter das Betäubungsmittelgesetz. Als mögliche Nebenwirkungen werden Angst, Schlaflosigkeit und Verfolgungswahn genannt. Es wird darauf hingewiesen, dass ADHS vermutlich bei zwei bis zehn Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland auftritt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_116/03
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