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130/2002
Stand: 17.05.2002
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Privatisierungserlöse für Postunterstützungskasse verwenden

Rechnungsprüfungsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die Einnahmen aus Privatisierungserlösen und Gewinnen der Postaktiengesellschaften zur Finanzierung der Postunterstützungskasse und - soweit dafür nicht benötigt - zur Schuldentilgung einsetzen. Dies hat am Freitagvormittag der Rechnungsprüfungsausschuss einvernehmlich beschlossen. Darüber hinaus soll die Regierung das Treuhandvermögen bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation auflösen und die Einnahmen vollständig im Bundeshaushalt veranschlagen.

Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) muss der Bund nach der Postreform II den überwiegenden Teil der Versorgungslasten für die ehemaligen Postbeamten und ihre Hinterbliebenen tragen. Von insgesamt zu leistenden Zahlungen in Höhe von 1,17 Billionen DM in den Jahren 2001 bis 2090 muss der Bund 1,12 Billionen DM übernehmen. Diese Zahlungsverpflichtungen sollten vorrangig durch Privatisierungs- und Gewinneinnahmen aus der Beteiligung des Bundes an den Postaktiengesellschaften gedeckt werden. Von den daraus dem Bund in den Jahren 1996 bis 2000 zugeflossenen Einnahmen in Höhe von rund 62 Milliarden DM seien aber nur 20 Milliarden DM für diese Versorgungslasten aufgewandt worden, kritisiert der BRH. Rund 22 Milliarden DM seien in den allgemeinen Bundeshaushalt geflossen. Die restlichen knapp 21 Milliarden DM zusammen mit dem Wert der Bundesanteile an Postaktiengesellschaften in Höhe von 129 Milliarden DM reichen laut BRH nicht aus, um die verbleibenden Zahlungsverpflichtungen des Bundes zu decken. Es zeichnen sich Haushaltsrisiken in dreistelliger Milliardenhöhe ab. Der BRH legt weiter dar, dass nicht alle Einnahmen im Bundeshaushalt ausgewiesen wurden und das die Bundesregierung die Mittel auch zur Haushaltssteuerung eingesetzt hat. Dazu habe die Regierung zunächst die in einem Treuhandvermögen anfallenden Einnahmen nur insoweit für die Unterstützungskassen verwendet, als sie nicht für den allgemeinen Haushalt benötigt wurden. Der BRH sieht deshalb in diesem Treuhandvermögen einen Nebenhaushalt und hat seine Auflösungen empfohlen.

Die Regierung teilt nicht die Meinung des Bundesrechnungshofes, dass es sich bei dem Treuhandvermögen um ein Nebenhaushalt handele. Der Sprecher des Bundesfinanzministerium wies weiter darauf hin, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gebe, die Einnahmen aus der Privatisierung ausschließlich für die Postunterstützungskasse zu verwenden. In der Zielsetzung sei die Regierung jedoch mit den Ausschussmitgliedern "völlig einig".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_130/02
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