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130/2002
Stand: 17.05.2002
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Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Alpenkonvention vorgelegt

/Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zu den acht Protokollen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) will die Bundesregierung die Voraussetzung dafür schaffen, dass die praktische Umsetzung der Ziele der Alpenkonvention zügig erfolgen kann (14/8980). Dazu wird ausgeführt, auf der ersten Alpenkonferenz im Oktober 1989 in Berchtesgaden sei ein dringender Handlungsbedarf zum Schutz der Alpen festgestellt worden. Einer Entvölkerungstendenz in bestimmten alpinen Gebieten stehe dabei eine dynamische Entwicklung der Bevölkerung und der Wirtschaft in anderen Teilräumen der Alpen gegenüber. Insgesamt gebe es Beeinträchtigungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Bevölkerung und der Natur durch importierte Luftschadstoffe, intensiven Tourismus und alpenquerenden Verkehr. Die Teilnehmer der Alpenkonferenz - die acht Alpenstaaten Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Schweiz, Slowenien und Monaco sowie die Europäische Gemeinschaft als Gesamtheit - hätten sich daraufhin zu einer räumlichen und fachlichen Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für den Alpenraum verpflichtet.

Die Ratifizierung der Protokolle zu den einzelnen Aufgabenbereichen soll in einem Gesamtpaket Alpenkonvention erfolgen. Das Paket umfasst die Protokolle zur Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung, das Protokoll zu Naturschutz und Landschaftspflege und das Protokoll zur Berglandwirtschaft vom Dezember 1994, das Protokoll zum Bergwald vom Februar 1996 sowie die Protokolle zu Tourismus, zu Energie und zum Bodenschutz von Oktober 1998 und die Protokolle zu Verkehr und zur Regelung der Streitbeilegung vom Oktober 2000. Nach Angaben der Bundesregierung erfordern die Inhalte der Durchführungsprotokolle keine Anpassung bestehender Rechtsgrundlagen für die Bundesrepublik Deutschland. Zur Kostenfrage wird dargelegt, der vorliegende Gesetzentwurf belaste Bund, Länder und Gemeinden voraussichtlich nicht zusätzlich, weil die Pflichten aus den Protokollen für die Bundesrepublik bereits durch spezialgesetzliche Regelungen abgedeckt seien oder ihre Erfüllung durch Programme der Bundesregierung oder der bayerischen Staatsregierung ermöglicht werde. Dagegen seien für Einzelbereiche insbesondere bei der kommunalen Zusammenarbeit der Gemeinden im Alpenraum Einspareffekte zu erwarten, die sich bei Inkrafttreten der Protokolle durch organisatorische Verbesserungen und Erleichterung der Zusammenarbeit ergeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_130/04
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