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138/2002
Stand: 29.05.2002
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Wettbewerbsverzerrungen beim Kreuzfahrtschiffbau vermeiden

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Sobald Anhaltspunkte für wettbewerbsverzerrende staatliche Praktiken Südkoreas vorliegen, will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge die EU-Kommission im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedstaaten zu "adäquaten Maßnahmen" für das Marktsegment der Kreuzfahrtschiffe auffordern. In ihrer Antwort (14/9127) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (14/8917) greift sie damit Befürchtungen der Freien Demokraten auf, die Südkoreas Einstieg in den Kreuzfahrtschiffbau mit möglichen weiteren Wettbewerbsverzerrungen beim Schiffsbausegment in Verbindung brachten. Nach den Worten der Bundesregierung strebt die Schiffbauindustrie Südkoreas seit längerem den umfassenden Bau von Passagierschiffen an. Inzwischen habe sie Kenntnis erlangt, dass Korea beabsichtige, ein Programm zur Entwicklung von Kreuzfahrtschiffen aufzulegen. Wie die Regierung weiter darlegt, könnten neu eingeleitete Verhandlungen über ein OECD-Schiffbau-Übereinkommen dazu führen, dass schiffbauspezifische Fördertatbestände aufgegriffen und erstmals internationalen Regelungen unterworfen würden. Darüber hinaus begrüßt die Bundesregierung Reformansätze der südkoreanischen Regierung und erwartet, dass diese zu transparenteren Finanzierungsströmen und einer den internationalen Standards entsprechenden Kostenrechnung der Unternehmen führen werden.

Zum Umgang mit unzulässigen Subventionen im Schiffbau erklärt die Bundesregierung weiter, die EU-Kommission habe dem EU-Ministerrat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine Doppelstrategie verfolge: Einleitung eines WTO-Verfahrens bei gleichzeitiger Gewährung temporärer Beihilfen. Allerdings habe dieser Verordnungsentwurf, den die Regierung unterstützt, bisher nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit im europäischen Rat erzielen können. Auch sei bisher kein WTO-Verfahren eingeleitet worden, da der Entscheidungsprozess innerhalb der Europäischen Union noch nicht abgeschlossen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_138/05
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