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156/2002
Stand: 12.06.2002
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Entwurf zur Finanzierung der Rehabilitation für Mütter stößt auf positives Echo

Gesundheitsausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/GEH) Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter (14/9035) ist "ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung von Familien", hat Anne Schilling vom Deutschen Müttergenesungswerk bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwochnachmittag erklärt. Die Sachverständige begrüßte, dass der Entwurf eine gesetzliche Vollfinanzierung der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Kinder vorsehe. Zur Zeit würden über 20 Prozent der Krankenkassen die Maßnahmen nur noch anteilig mit 90, 50 oder sogar nur 10 Prozent der Kosten finanzieren. Dies führe dazu, dass bedürftige Mütter zunehmend die Restfinanzierung bei den Kommunen als Träger der Sozialhilfe beantragen müssten. Ohne die geplante Gesetzänderung drohe die Gefahr, dass solche Maßnahmen "in Kürze faktisch ausgehöhlt" werden. Zur Zeit würde jeder dritte Antrag der Mütter bundesweit abgelehnt.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte, dass die geplanten Leistungsausweitungen "erneut finanzielle Mehrbelastungen" den Krankenkassen aufbürden würden. Ihnen würde "jegliche Steuerungsmöglichkeit" genommen, wo und wie die Leistung der Müttergenesungskuren erbracht werden sollen. Die vorgesehenen Qualitätsverbesserungen könnten auch ohne gesetzlichen Zwang eingeführt werden. Die BDA befürchtete, dass Einrichtungen, die den Bestandsschutz durch die Kassen erhalten, in Zukunft ihre Kapazitäten mit allen Mitteln füllen könnten und dass weniger Rücksicht auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit genommen werde. Als ein "Angebot von hoher volksgesundheitlicher und volkswirtschaftlicher Bedeutung" mit "Effektivität und Effizienz" bezeichnete Jürgen Collatz vom Forschungsverbund Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder Maßnahmen der Vorsorge und Rehabilitation. Deswegen sei es nötig, ihre Qualität in Zukunft zu sichern, wie der Gesetzentwurf es vorsehe. Der Vorteil solcher Maßnahmen bestehe darin, dass sie auf Gesundheitsförderung und nicht nur auf Pathogenese ausgerichtet seien. Es gehe nicht nur um einen medizinischen, sondern auch um einen ganzheitlichen Hintergrund.

Medizinische Inhalte sollten im Vordergrund von Vorsorge und Rehabilitation stehen, forderten die Spitzenverbände der Krankenkassen. Die im Gesetzentwurf auf 5 Millionen Euro geschätzten Mehrbelastungen würden vermutlich wesentlich höher liegen. Darüber hinaus ist es für die Spitzenverbände "nicht nachvollziehbar", warum die Rehabilitation von Müttern nicht als Maßnahme zur Sicherung ihrer Erwerbsfähigkeit eingestuft und insofern auch durch die Rentenversicherungsträger finanziert wird. Heinrich Rehfeld vom Bundesverband der deutschen Privatkrankenanstalten betonte, dass Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und ihre Kinder langfristig dazu beitragen, Kosten im Gesundheitswesen einzusparen. Im frühen Stadium der Erkrankungen hätten Mütter oder Kinder mehr Chancen, geheilt zu werden. Es sollte außerdem gefördert werden, dass nicht nur die Mutter, sondern auch eine andere unmittelbare Erziehungsperson, insbesondere der Vater, an solchen Maßnahmen teilnehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_156/04
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