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166/2002
Stand: 25.06.2002
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Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung lehnt es ab, die gesetzliche Unfallversicherung zu privatisieren. In ihrer Antwort (14/9360) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/9136) heißt es, ein solcher Weg sei nicht geeignet, um den Versicherungsschutz der Arbeitnehmer und der sonstigen versicherten Personen nachhaltig weiterzuentwickeln und somit die Belastungen der Arbeitgeber zu verringern. Die Regierung hält die Unfallversicherung nach eigenen Worten für ein soziales Sicherungssystem, das ein breites Leistungsspektrum von der Heilbehandlung über die Rehabilitation bis zur Hinterbliebenenversorgung biete. Als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung sei es wichtig, sie mit anderen Sozialversicherungszweigen eng zu vernetzen. Diese Aspekte könnten nicht gewährleistet werden, wenn die Unfallversicherung privatrechtlich ausgestaltet würde. Laut Antwort würde eine Privatisierung von Teilaufgaben aus dem Gesamtspektrum des Aufgabenkreises die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems in Frage stellen. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handele es sich um eine kostengünstigere Ausgestaltung des Versicherungsschutzes, so die Regierung. Bei gleichen Aufgaben und Leistungsumfang treffe die These nicht zu, dass private Versicherungen kostengünstiger sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_166/08
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