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171/2002
Stand: 26.06.2002
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Deutsche Schiffswerften sollen wieder Beihilfe erhalten können

Haushaltsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Die deutschen Werften sollen wieder Beihilfen erhalten können. Deshalb hat der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag einstimmig Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 24 Millionen Euro für Wettbewerbshilfen für deutsche Schiffswerften freigegeben. Fällig werden sollen davon im Haushaltsjahr 2003 4,8 Millionen Euro und in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 jeweils 9,6 Millionen Euro. Laut Regierung kann die veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 24 Millionen Euro bei einer sechsprozentigen Förderung zusammen mit der zweidrittel Kofinanzierung der Länder ein Auftragsvolumen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro flankieren.

Wie aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, waren in den Jahren 1987 bis 2000 im Rahmen der jeweils geltenden EG-Verordnung Produktionskostenzuschüsse für Aufträge zum Schiffsneubau und Schiffsumbau gewährt worden, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Werften durch schädigende Beihilfepraktiken anderer Staaten entgegenzutreten. Diese seien 2001 ausgelaufen. Nach dem Bericht führten die niedrigen Auftragseingänge bei unverändert hohen Produktionswerten zu einem "drastischen Rückgang" der Auftragsbestände. Dies könne zu einer existenzbedrohenden Situation für die kleineren Werften führen. Seitdem wird auch von der EU-Kommission die Lage des Schiffsbaus als "Besorgnis erregend" bewertet.

Deshalb hat die EU-Kommission vorgeschlagen, eine Klage bei der WTO gegen Korea einzureichen und zeitgleich für die Dauer des Verfahrens befristete und auf bestimmte Schiffssegmente reduzierte Einführung von Beihilfen zu gewähren. Diese soll ab Oktober 2002 bis einschließlich März 2004 "automatisch" für die Segmente Containerschiffe, Produkten- und Chemikalientanker bis zur Höhe von 6 Prozent des Auftragswertes zulässig sein, vorausgesetzt dass erneute Gespräche mit Korea über Mindestpreise bis zum 30. September diesen Jahres keine Einigung bringen. Über die Einbeziehung der Gastanker in diese Regelung soll erst nach Vorliegen der Ergebnisse über koreanische Dumpingpraktiken auch bei Gastankern entschieden werden. Die Abgeordneten aller Fraktionen begrüßten die Beihilfen und hielten es für "unerfreulich", dass die Gespräche mit Korea keinen Erfolg gehabt hätten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_171/03
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