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172/2002
Stand: 27.06.2002
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Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten für die Regionalförderung sichern

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Regionalförderung weiterhin Angelegenheit der Mitgliedsstaaten der EU bleibt und deren Kompetenz somit gesichert und gestärkt wird. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/9595). Ferner solle sie prüfen, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang eine gezielte Förderung der wirtschaftlichen Situation in den deutschen Grenzregionen auch nach 2006 sichergestellt werden kann. Die Beihilfenkontrolle der EU-Kommission sei auf eine "reine Missbrauchskontrolle" zurückzufahren. Erhebliche Fördergefälle zwischen den EU-Beitrittsländern und den Grenzregionen der bisherigen Mitgliedstaaten seien zu vermeiden, heißt es in dem Antrag. Die negativen Auswirkungen dieser Gefälle sollten durch eine gezielte Förderung der Grenzgebiete ausgeglichen werden. Das Grenzlandprogramm der EU-Kommission müsse deutlich erhöht werden und an den besonderen Problemen der EU-Osterweiterung ansetzen. Insgesamt treten die Abgeordneten dafür ein, dass die Regionalförderung vereinfacht und transparenter gestaltet wird. Die Fördermöglichkeiten für die Wirtschaft, die Kommunen und die Landkreise seien in einer "Informationsoffensive" zu verdeutlichen. Die Haushaltsmittel für die Regionalförderung will die Fraktion im Rahmen der bestehenden Programme und Instrumente erhöhen, damit die nationale Kofinanzierung des EU-Förderprogramms für die Grenzregionen gesichert werden kann.

Zur Begründung heißt es, die europäische Strukturpolitik werde 2006 spürbaren Veränderungen unterworfen sein, da dann die laufende Förderperiode endet und die Erweiterung der EU neue Voraussetzungen geschaffen hat. Die EU-Osterweiterung stelle die deutschen Grenzregionen im Osten vor besondere Herausforderungen, da ein verschärfter Wettbewerb und ein erhöhter Anpassungsdruck zu erwarten seien. Die Kandidatenländer hätten Wettbewerbsvorteile wie niedrige Löhne und vergleichsweise niedrige Sozialstandards.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_172/04
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