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175/2002
Stand: 01.07.2002
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Erlöse aus UMTS-Versteigerung für Schuldenabbau eingesetzt

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Erlöse aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen in Höhe von fast 51 Milliarden Euro (100 Milliarden DM) sind in vollem Umfang zur Verringerung der Staatsschulden eingesetzt worden. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/9514) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/9280). Durch die Schuldentilgung verringerten sich die Zinsausgaben des Bundes jährlich um rund 2,6 Milliarden Euro (5 Milliarden DM). Damit finanziere die Bundesregierung ein Zukunftsinvestitionsprogramm bis 2003 mit einem jährlichen Umfang von 2,1 Milliarden Euro in den Bereichen Verkehr, Forschung und Bildung sowie Energie. Außerdem würden rund eine halbe Milliarde Euro jeweils zur Hälfte zur Bafög-Finanzierung und zur Verstetigung von Verkehrsinvestitionen eingesetzt. Beim Zukunftsinvestitionsprogramm profitierten die Kommunen durch einen Investitionsschub für die Straße mit einem Ortsumgehungsprogramm. Dies wird die Lebensqualität vieler Bürger nach Auffassung der Regierung entscheidend verbessern. Dafür stelle der Bund 2001 bis 2003 jährlich rund 460 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem würden jährlich bis 2005 weitere rund 205 Millionen Euro für das Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellt. Damit könnten insgesamt 300 000 Wohnungen saniert werden. Diese Maßnahmen würden aus den verringerten Zinsausgaben des Bundes finanziert.

Die Regierung bewertet die finanziellen Auswirkungen der Lizenzversteigerung positiv. Bei allen Unwägbarkeiten über die Entwicklung dieses Marktes dürfte der Mobilfunk bereits auf mittlere Sicht auf Grund der zu erwartenden positiven Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung der dort agierenden Unternehmen und für die Beschäftigung einen Wachstumsmarkt darstellen, der durch die weitere technische Entwicklung noch an Dynamik gewinnen werde. Damit sei eine Entwicklung bei der Einkommens- und Gewerbesteuer zu erwarten, von der die betroffenen Gemeinden trotz des Betriebsausgabenabzugs bei der Gewerbesteuer profitieren würden. Mit sechs in Deutschland vergebenen Lizenzen werde ein starker Wettbewerb noch vor Ende 2003 einsetzen, der den Kunden innovative Dienste zu angemessenen Preisen bieten werde. Im übrigen sieht die Regierung weder Bedarf noch Möglichkeiten einer nachträglichen Modifikation der Lizenzbedingungen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post habe durch ihre Interpretation der Lizenzbedingungen Möglichkeiten zum "Infrastruktur-Sharing" und Kosteneinsparungen aufgezeigt. In diesem Umfeld sollte der Netzaufbau von allen öffentlichen Stellen soweit wie möglich gefördert und erleichtert werden, heißt es in der Antwort. Dazu gehöre eine "vertrauensfördernde Haltung" gegenüber Befürchtungen in der Bevölkerung über mögliche gesundheitsgefährdende Wirkungen von Funksendeanlagen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_175/06
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