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180/2002
Stand: 03.07.2002
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Koalitions- und PDS-Antrag zum Kinder- und Jugendtourismus angenommen

Ausschuss für Tourismus/

Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Tourismus hat am Mittwochnachmittag einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/9363) und einen wortgleichen Antrag der PDS-Fraktion (14/9545) zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland jeweils angenommen. Während dem Koalitionsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die PDS bei Enthaltung von CDU/CSU und FDP zustimmten, votierte für den PDS-Antrag lediglich die Fraktion selbst, während sich alle übrigen Fraktionen enthielten. In den Anträgen wird die Bundesregierung aufgerufen, zusammen mit den Ländern und mit Kinder- und Jugendreiseveranstaltern Aktionspläne für Kinder- und Jugendreisen in Deutschland aufzustellen. Ziel sollte es sein, die Akzeptanz des Kinder- und Jugendreisens weiter zu verbessern und trägerübergreifend bundesweite Qualitätsstandards zu entwickeln. Der Kinder- und Jugendreisesektor sollte unter gleichberechtigter Einbindung der gemeinnützig und kommerziellen Anbieter ausgebaut werden. Ferner heißt es in den Anträgen, auf Länderebene könnte der Austausch von Kindern und Jugendlichen, vor allem von Schulklassen innerhalb Deutschlands, verstärkt werden.

Die Sozialdemokraten nannten die Zahl von etwa 20 Prozent, den die Jugendlichen an den Reisenden insgesamt ausmachen. Es gehe um Qualität und pädagogische Verantwortung, daher wolle man Qualitätsstandards. Nach Darstellung der PDS sollten gerade die Betreuer bei Kinder- und Jugendreisen eine gründliche Ausbildung haben. Die ganze Tourismuspolitik in Deutschland würde dadurch aufgewertet werden. Die CDU/CSU bemängelte, dass sich der Antrag im wesentlichen nur auf gemeinnützige Anbieter beziehe und damit zu kurz greife. Es werde nichts dazu gesagt, ob es Möglichkeiten der Kooperation zwischen gemeinnützigen und kommerziellen Anbietern gibt. Denkbar sei auch, dass es Probleme mit dem EU-Beihilferecht geben kann. Die FDP betonte, man stimme in den Zielen überein. Ihre Enthaltung sei in der Anlage des Antrags begründet, argumentierte die Fraktion. Es sei nur von nicht-kommerziellen Anbietern die Rede. Auch stelle der Antrag lediglich eine "vage Aneinanderreihung" dar. Was Aktionspläne angehe, so sei die FDP gegen Planwirtschaft von Bund und Ländern. Die Frage sei auch, wer bundesweite Qualitätsstandards aufstellen soll. Bündnis 90/Die Grünen hielten dem entgegen, es sei damit zu rechnen, dass kommerzielle Anbieter einbezogen werden. Der Antrag könne nicht konkreter sein, weil Einzelheiten erst von Bund und Länder festzulegen seien. Die Fraktion bedauerte, dass sich Union und FDP mit ihren Enthaltungen "verweigern". Den Vorwurf planwirtschaftlicher Ansätze wies die SPD ausdrücklich zurück. Die kommerziellen Anbieter seien in den Antrag integriert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_180/03
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