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183/2002
Stand: 04.07.2002
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SPD und Bündnisgrüne fordern Modernisierung des Datenschutzrechts

/Inneres/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Ein modernes Datenschutzrecht muss das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten unter Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen gewährleisten, heißt es in einem Antrag der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen (14/9709). Das bisherige Datenschutzrecht in Deutschland trage dem nur bedingt Rechnung. Deshalb fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, ein allgemeines Gesetz für den modernen Datenschutz zu erarbeiten, das eine klare Abgrenzung zwischen allgemeinen und bereichsspezifischen Regelungen erlaubt. Dabei sollen die Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit berücksichtigt werden. Soweit für die Zwecke der Datenverarbeitung ein Personenbezug nicht erforderlich sei, müsse dieser von Anfang an vermieden oder nachträglich durch Löschung der Daten beseitigt werden. Des Weiteren fordern die Antragsteller die Regierung auf, den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu amtlichen Informationen der Behörden vorzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_183/01
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