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189/2002
Stand: 15.07.2002
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Bund hat für CargoLifter AG keine Mittel aufgewendet

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat bisher keine Mittel für das im Insolvenzverfahren befindliche Unternehmen CargoLifter AG aufgewendet. Wie sie in ihrer Antwort (14/9757) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (14/9475) mitteilt, hat das Unternehmen trotz Nachfrage nicht die dafür erforderlichen Unterlagen bereitgestellt. Die Bundesregierung habe sich bereits 1998 zusammen mit dem Land Brandenburg auf Grund eines Antrages des Unternehmens aus Brand bei Lübben (Brandenburg) bereit erklärt, für einen Kredit in Höhe von 130 Millionen DM eine Bürgschaft über 104 Millionen DM zu geben, wenn das Unternehmen die dazu erforderlichen Unterlagen vorlegt und ein Kreditinstitut das für Bürgschaften erforderliche 20-prozentige Restrisiko trägt. Der Kredit und damit auch die Bürgschaft seien später auf Wunsch des Unternehmens auf 70 Millionen DM (Bürgschaft über 56 Millionen DM) reduziert worden, wegen Fehlens der Nachweise sei es aber nicht zur Auszahlung gekommen. Darüber hinaus habe das Unternehmen im Februar dieses Jahres beim Bundeswirtschaftsministerium um ein rückzahlbares Darlehen in Höhe von 300 Millionen Euro gebeten. Die Bundesregierung habe sich zusammen mit dem Land Brandenburg bereit erklärt, heißt es, das Vorhaben zu prüfen, wenn die Voraussetzungen durch das Unternehmen geschaffen und die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Dies sei nicht geschehen.

Nach Darstellung der Bundesregierung haben sich Luftschiffe in Nischenbereichen, etwa in der Werbung und im Tourismus, bewährt. Der Nutzen von Großluftschiffen für zivile und militärische Anwendungen werde in einigen Luftfahrtländern analysiert, ohne dass bisher Bauentscheidungen getroffen worden seien. Der aktuelle Stand der Projekte bei der CargoLifter AG lasse den Schluss zu, dass die technischen Schwierigkeiten unter dem verfügbaren Kostenrahmen erheblich unterschätzt wurden, so die Regierung. Auch hätten die potenziellen industriellen Nutzer ihr anfängliches Engagement aufgegeben. Daher fehlten verlässliche Angaben über die den Marktpreis bestimmenden Entwicklungskosten, die es ermöglichen würden, die Chancen abzuschätzen, heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_189/02
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