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189/2002
Stand: 15.07.2002
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Im Bundeshaus notiert:

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Eine Vielzahl von Bauchemikalien wie zum Beispiel Holzschutzmittel, Schutzmittel für Mauerwerk und Beschichtungsschutzmittel werden künftig unter die Vorschriften für Biozid-Produkte fallen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/9754) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/9463) hervor. Darüber hinaus heißt es, bei der Kennzeichnung von Produkten mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" seien gesundheitsbezogene Anforderungen ein wesentlicher Bestandteil. Beispielsweise dürften krebserzeugende oder erbgutschädigende Produkte grundsätzlich nicht zugelassen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_189/07
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