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191/2002
Stand: 23.07.2002
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"Keine Verfolgung von Vietnamesen wegen ‚illegaler Ausreise‘ bekannt"

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Weder der deutschen Auslandsvertretung in Hanoi, noch dem Beauftragten des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge in Vietnam sind Fälle bekannt, in denen zurückgeführte vietnamesische Staatsangehörige wegen "illegaler Ausreise" verfolgt werden. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/9772) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/9526). Die Rückführungen nach Vietnam würden in zahlreichen Fällen durch Vertreter der deutschen Auslandsvertretungen in Vietnam beobachtet, die sich fortlaufend einen Überblick über die Situation verschafften - unter anderem durch Begleitung von Einzelfällen bei deren Wiedereingliederung sowie durch Besuche des von Deutschland finanzierten Aufnahmezentrums für zurückkehrende Vietnamesen am Flughafen Noi Bai unweit von Hanoi.

Seit 1995 bis zum ersten Halbjahr 2002 seien insgesamt 8 656 Personen nach Vietnam zurückgeführt worden. Die Zahl "freiwilliger Rückkehrer" liege nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bei 1 493, womit sich eine Gesamtzahl von 10 149 vietnamesische Staatsangehörigen ergebe, die seit dem Rücknahmeabkommen nach Vietnam zurückgegangen seien. Die Zahl deutscher Anträge auf Rückübernahme lag von 1995 bis zum 1. Halbjahr 2002 bei insgesamt 38 077, so die Regierung. Positive Bescheide der vietnamesischen Regierung für den gleichen Zeitraum werden mit 21 573 beziffert. Weiter heißt es, 14 844 deutschen Anträge auf Rückübernahme seien durch das vietnamesische Ministerium für öffentliche Sicherheit negativ beschieden worden. Begründet worden sei dies im wesentlichen mit falschen oder unvollständigen Angaben zum letzten Wohnsitz in Vietnam und mit notwendigen Ergänzungen zu den im Rückübernahmeantrag angegebene Personendaten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_191/05
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