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204/2002
Stand: 16.08.2002
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"Völkermord an den Armeniern anerkennen"

/Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die "Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern" steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der PDS-Fraktion (14/9857). Darin heißt es, der Völkermord an den armenischen Bürgern des Osmanischen Sultanats von 1915/16 sei der Höhepunkt des Vernichtungs- und Vertreibungsprogramms der im Ersten Weltkrieg allein regierenden nationalistischen Partei "Einheit und Fortschritt" (so genannte Jungtürken) gewesen. Die türkische Regierung bestreite bis heute, dass es einen Genozid an christlichen Armeniern und Aramäern/Assyrern gegeben habe. Dem Deutschen Bundestag habe seit April 2000 eine Petition vorgelegen, die dazu auffordere, den Genozid an den Armeniern als eine "historische Tatsache" anzuerkennen. Diese Petition des Vereins der Völkermordgegner sowie verschiedener armenischer Vereine sei von 16 000 Menschen unterstützt worden, die meisten von ihnen in Deutschland lebende türkische Staatsbürger. Im April 2001 habe der Bundestag einstimmig beschlossen, diese Petition der Bundesregierung als Material zu überweisen. Im Oktober 2001 habe der Petitionsausschuss des Bundestages das Verfahren für beendet erklärt und dies mit Aussagen des Auswärtigen Amtes sowie der türkischen Regierung begründet, "dass auf der Ebene der Nichtregierungsorganisationen erste Ansätze zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit unternommen würden". Eine historische Mitverantwortung der Bundesrepublik sieht die PDS in der "Unterstützung und wissentlichen Duldung des Genozides" durch die Regierungsbeamten und Offiziere des deutschen Kaiserreiches begründet.

Die Regierung soll sagen, ob ihr bekannt war, dass sich die "Türkisch-Armenische Aussöhnungsmission" türkischerseits aus ehemaligen Staatsbeamten zusammensetzt, die zu den Leugnern des Genozids zählen. Gefragt wird ferner, inwieweit die Bundesregierung Vorhaben zur Erforschung des Völkermords an den Armeniern und zur Mitbeteiligung deutscher Stellen oder Bürger daran unterstützt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_204/01
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