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212/2002
Stand: 29.08.2002
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Kulturelles Hilfsprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro

Ausschuss für Kultur und Medien/

Berlin: (hib/NEI) Zur Beseitigung der massiven Schäden, die das Hochwasser an den Kulturstätten verursacht hat, sollen Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit gestellt werden. Davon werde der Bund 50 Millionen Euro tragen, die Länder ergänzten um die gleiche Summe. Darüber informierte Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am Donnerstagvormittag. Aus diesem Gesamttopf seien bereits in diesem Jahr zehn Millionen Euro verfügbar. Darüber hinaus stelle das Bundeskanzleramt drei Millionen Euro aus seinem Etat als Soforthilfe zur Verfügung. Weitere zwei Millionen kämen von der Kulturstiftung des Bundes, die zudem ein Spendenkonto zur Unterstützung der Finanzierung eingerichtet habe. Diese Gelder müssten nicht aus dem Gesamttopf von 100 Millionen Euro refinanziert werden.

Die Hauptschäden seien mit 60 bis 70 Prozent in Sachsen entstanden, so der Staatsminister. In Anbetracht dieser immensen Schäden und dem Umgang der Bevölkerung damit, sprach er von einer "Mischung aus Erschütterung und Faszination". So habe man am Staatsschauspielhaus in Dresden bereits wieder geprobt, in der Semperoper solle vor Weihnachten der Betrieb wieder aufgenommen werden. Nach Angaben Nida-Rümelins gehen die Staatliche Kunstsammlung von einem Schaden in Höhe von 16 Millionen Euro, das Staatsschauspielhaus von einem Schaden in Höhe von 10 Millionen Euro aus. Laut Bundeskanzleramt sind darüber hinaus die Staatlichen Kunstsammlungen mit Sempergalerie Alte Meister, Zwinger, Albertinum, Dresdener Schloss und Schloss Pillnitz sowie die Staatsoper Dresden (Semperoper) besonders schwer beschädigt.

Die Verteilung der Mittel erfolge in Abstimmung mit den Landesministern. Mit den Ländern solle eine Einigung über die erforderlichen Maßnahmen erzielt werden. Das Geld werde dann an die Landesministerien für Kultur ausgezahlt und nach dem zuvor abgestimmten Maßnahmenkatalog verteilt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_212/04
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