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220/2002
Stand: 12.09.2002
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Koalitionsfraktionen fordern unverzügliches Umsetzen der "Hartz-Vorschläge"

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/NEI) Die Vorschläge der "Hartz-Kommission" sollen unverzüglich umgesetzt werden. Dafür setzen sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/9946) ein. Sie fordern Maßnahmen auf folgenden Handlungsebenen: Schaffung neuer Arbeitsplätze, Zusammenbringen von Arbeitslosen und offenen Stellen und Schaffung kundenfreundlicher und effizienter Strukturen in der Bundesanstalt für Arbeit.

Die Koalitionsfraktionen verlangen die Einrichtung von Personal-Serviceagenturen in jedem Arbeitsamtsbezirk. Diese sollen Arbeitslose abgesichert in Zeitarbeit beschäftigen. Ferner müssten Beschäftigungspotenziale im wachsenden Dienstleistungssektor stärker erschlossen werden. Die Inanspruchnahme von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen in Privathaushalten solle zukünftig durch einen Abzug von der Steuerschuld beziehungsweise durch eine steuerfinanzierte Zulage gefördert und die Geringfügigkeitsgrenze in diesen Beschäftigungsverhältnissen auf 500 Euro erhöht werden. Mit der Ich-AG würden neue und leichtere Wege in die Selbstständigkeit geöffnet. Sie solle bis zu einer Einkommensgrenze von 25 000 Euro möglich sein. Ihr Einkommen werde pauschal mit zehn Prozent besteuert, heißt es in dem Antrag weiter. Vorgesehen sei ferner der so genannte Job-Floater, mit dem die Einstellung von Arbeitslosen mit dem Zugang zu günstigen Finanzierungsmöglichkeiten verknüpft werde. Er werde als Optionsrecht ausgegeben, das Arbeitslose ihrem künftigen Arbeitgeber "mitbringen" und das zur Gewährung eines Darlehens in Höhe von bis zu 100 000 Euro je eingestellten Arbeitslosen berechtigt. Weiter fordern die Antragsteller die flächendeckende Einführung so genannter Job-Center, die den Zugang zu allen erforderlichen Beratungs-, Vermittlungs- und Integrationsleistungen sowie zu Geldleistungen erschließen sollen. Kernaufgaben der Job-Center sollen die Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung und aktive Arbeitsförderung sein. Es solle sichergestellt werden, dass informationstechnische Verfahren dies unterstützen, die Kommunikation verbessern und eine kundenfreundliche Ablauforganisation gewährleisten. Zur frühzeitigen Vermeidung von Arbeitslosigkeit sollen die Arbeitsuchenden verpflichtet werden, sofort nach der Kündigung oder einen Monat vor Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses die bevorstehende Arbeitslosigkeit zu melden. Ebenso sollen sie von den Arbeitgebern zur Beschäftigungssuche unter Fortzahlung des Entgelts zeitweise von der Arbeit freigestellt werden. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen die Arbeitsämter in Kooperation mit Kommunen und Ländern und unter Beteiligung der Unternehmen arbeitszeitbezogene Kinderbetreuung für arbeitsuchende Eltern erschließen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_220/04
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