CDU/CSU fragt nach Wirkung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Berlin: (hib/RAB) Die Bemühungen der Bundesregierung, die Schutzwirkung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu beobachten, stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Union (14/9974). Die Abgeordneten schreiben, das Bundesverfassungsgericht nehme bei diesem Gesetz anders als bei den meisten Gesetzen auf Grund des hohen Ranges des Schutzgutes und der Art der Gefährdung eine dauernde Beobachtungspflicht des Gesetzgebers an, um die anvisierten Schutzwirkungen zu sichern. Deshalb müssten notwendige Daten planmäßig erhoben, gesammelt und ausgewertet werden. Die Bundesregierung habe aber die Anregung des Bundesverfassungsgerichts bislang offenbar nicht aufgegriffen. Erhobene Daten seien nicht ausgewertet und auch nicht mit Blick auf die Schutzwirkung des Beratungsmodells für das ungeborene Leben überprüft worden. Die Abgeordneten erkundigen sich, warum dies bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterlassen worden sei. Auch interessiert die Entwicklung der Abbruchzahlen in den Jahren 1997 bis 2000. Weiter geht es um Erkenntnisse über den Zusammenhang von Schwangerschaftsabbrüchen und der finanziellen Belastung von Familien mit Kindern. Schließlich erkundigen sich die Parlamentarier, welche Erkenntnisse die Regierung über strukturelle Besonderheiten im Lebensumfeld von Frauen hat, die eine Schwangerschaft abbrechen.