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251/2002
Stand: 14.11.2002
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Begriff der "Kulturverträglichkeit" im Ausschuss kontrovers diskutiert

Ausschuss für Kultur und Medien/

Berlin: (hib/WOL) "Kulturverträglichkeit heißt, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien an der Abfassung aller Gesetze beteiligt wird". Dies erklärte die neue Staatsministerin für Kultur und Medien, Christina Weiss (parteilos) in der Öffentlichen Sitzung des Kulturausschusses am Mittwochabend zur CDU/CSU-Frage, ob mit "Kulturverträglichkeit" auch die Zuwanderung oder die EU-Mitgliedschaft eines Landes geprüft werde. Dies ergebe sich aus dem Selbstverständnis des BKM als Querschnitt-Ministerium. Beim Urheberrecht sei die Situation "haarscharf" gewesen und auch bei der Spendenabzugsfähigkeit für Stiftungen sei es gerade eben noch gelungen, die Betroffenen vor negativen Folgen zu bewaren und damit Konsequenzen zu vermeiden, die von niemandem gewollt gewesen wären. Die Haushaltssituation, ein sehr begrenzter eigener Etat und die föderative Struktur der Bundesrepublik zwängen nicht nur das BKM, sondern auch die anderen Beteiligten, Kooperationsbereitschaft mit den Partnern zu zeigen. Gleichzeitig biete sich mit dem 1998 geschaffenen Instrument des Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien auch die Chance, im Ausland und vor allem in der EU das Gesicht des deutschen Partners zu zeigen und Ansprechpartner zu sein.

Als moderierend, präsentierend und missionierend bezeichnete Weiss deshalb ihre Tätigkeit. Die Fragen der Ausschussmitglieder konzentrierten sich auf eine lange Liste der von der Staatsministerin übernommenen Aufgaben und dem Stand drei Wochen nach Amtsantritt. Zur Filmförderung legte die Ministerin dar, sie sei dem französischen Quotenmodell näher gekommen. Die Zielsetzung der Förderung dürfe nicht allein vom Markt bestimmt werden, weil der Markt dies allein auch nicht reguliere. Zum Hauptstadtkulturvertrag äußerte Weiss, er habe sich bewährt und solle fortgesetzt werden. Zu prüfen sei aber die Finanzierung. Sie trete dafür ein, bestimmte Einrichtungen lieber ganz zu übernehmen, als ungewisse Mischfinanzierungen einzugehen. Es mache aber keinen Sinn, eine komplette Oper zu übernehmen, die überhaupt nicht strukturiert sei. Verständnis zeigte Weiss aus ihrer Hamburger Erfahrung für föderative Sorgen. Berlin als Hauptstadt sei eine knallharte Konkurrenz für die Länder. Gleichzeitig seien Organisation und Strukturen der Berliner Kulturinstitutionen unreformierter als irgendwo sonst. Auf die SPD-Frage zum Umgang mit Föderalismus und zum Unionsvorschlag einer Entflechtung der Instrumente erwiderte die Ministerin, bei der Vorhabenförderung oder dem Subventionsabbau zur Haushaltskonsolidierung gehe es weniger um Entflechtung als um Systematisierung. Maßnahmen könnten nicht erfolgreich sein, wenn ganze Bereiche undifferenziert blieben. Im Musikrat wolle man sich engagieren, aber auch hier sei eine strukturelle Neuordnung und eine klare Aufsichtsfunktion erforderlich.

Widerspruch erntete Weiss mit ihrem Vorschlag zur Nutzung des Schlossplatzes. Die CDU/CSU forderte vom BKM eine umgehende Planungsvorlage zur Umsetzung der Parlamentsentscheidung im Juli für die historische Wiederherstellung des Berliner Stadtschlosses und kritisierte die in den Medien verbreitete BKM-Position einer Zwischennutzung für den Palast der Republik. Dazu erklärte Weiss, ein Abriss des gerade sanierten Palastes der Republik sei nicht wirklich sinnvoll und eine vernünftige Nutzung sollte in Betracht gezogen werden. Der Neubau des Stadtschlosses könne erst begonnen werden, wenn seine Finanzierung gesichert sei. Zur Unions-Kritik verzögerter Bundesmittel für die Stiftung Weimarer Klassik verwies Weiss auf den Vertrag zwischen Weimar und dem Bund. Hier sei "Weimar in der Pflicht". Ähnlich sei es bei Hohenschönhausen. Auch dort könne die 50-Prozent-Finanzierung aus dem Haushalt erst erfolgen, wenn ein Konzept zur Realisierung und Nutzung vorliege.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_251/02
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