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253/2002
Stand: 15.11.2002
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Über Tonnagesteuersystem und Lohnsteuereinbehalt informieren

/Verkehr und Bauwesen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/NEI) Nach dem Festhalten der Bundesregierung an den Leitlinien zur Förderung der maritimen Wirtschaft vom Juni 2000 und danach, ob die beabsichtigte Streichung des Tonnagesteuersystems und des Lohnsteuereinbehalts mit diesen Leitlinien übereinstimmt, erkundigt sich die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage (15/49). Die Fraktion fragt darin auch nach den Effekten des Tonnagesystems und des Lohnsteuereinbehaltes am maritimen Standort Deutschland. Sie interessiert sich deshalb für die Anzahl der Schiffe, für die eine Option zum Tonnagesteuersystem ausgeübt wurde, für die Entwicklung der Investitionen bei deutschen Reedereien nach dessen Einführung und für die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Weiter wird gefragt, welche Auswirkungen bei Werften, Kreditinstituten, Finanzdienstleistern und der Zulieferindustrie feststellbar sind und welche Erkenntnisse über das Steuer- und Abgabenaufkommen aus diesem Be-

reich vorliegen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Steueraufkommen nach Streichung des Tonnagesteuersystems und des Lohnsteuereinbehaltes zu beziffern. Die Opposition fragt schließlich danach, ob die Regierung an dem Ziel einer europaweiten Harmonisierung der unternehmenssteuerlichen Bemessungsgrundlage festhalte und welche anderen europäischen Staaten ein Tonnagesystem einzuführen beabsichtigen oder eingeführt haben und ob diese Einführung positive Effekte für den jeweiligen Standort gehabt hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_253/02
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