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254/2002
Stand: 18.11.2002
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Russland soll Pflichten aus Menschenrechtskonventionen wahrnehmen

/ Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/NEI) Die Bundesregierung soll die Regierung der Russischen Föderation auffordern, bei ihrem Vorgehen in Tschetschenien ihre Pflichten aus der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen, dem VN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Genfer Konventionen von 1949 und der Menschenrechtskonvention des Europarates wahrzunehmen. Dafür setzt sich die FDP in einem Antrag (15/64) ein, in dem sie von der Bundesregierung fordert, bei der russischen Regierung auf eine Beendigung der Gewalt und eine politische Lösung hinzuwirken. Ferner müssten die russischen Behörden die stationierten Truppenangehörigen für ihr menschenrechtsverletzendes Handeln zur Rechenschaft ziehen und den Opfern Wiedergutmachung zukommen lassen. Die Bundesregierung soll das russische Vorgehen in Tschetschenien auch im Rahmen des neuen NATO-Russland-Rates thematisieren und sich für ein Aufgreifen des Tschetschenien-Konfliktes im Rahmen der gemeinsamen Russland-Strategie der EU einsetzen, heißt es in dem Antrag weiter. Sie solle mit den Partnern der EU darauf hinwirken, dass eine Tschetschenien-Resolution der 59. Menschenrechtskommission in Genf verabschiedet wird. Wichtig sei jedoch, insgesamt deutlich zu machen, dass mit der Kritik an den Menschenrechtsverletzungen nicht die Russische Föderation pauschal verurteilt werde, sondern das russische Engagement im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die enge Anbindung Russlands an die transatlantischen und europäischen Strukturen weiter im deutschen Interesse liege.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_254/02
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