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256/2002
Stand: 27.11.2002
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Nettoneuverschuldung soll um knapp 13,55 Milliarden Euro steigen

/Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Nettoneuverschuldung für das Haushaltsjahr 2002 um knapp 13,55 Milliarden Euro erhöhen. Dazu hat sie den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2002 (15/149) vorgelegt. Die im Haushalt für dieses Jahr veranschlagte Nettoneuverschuldung würde damit von knapp 21,07 Milliarden Euro auf 34,61 Milliarden Euro steigen.

Der Erhöhungsbetrag setzt sich zusammen aus Mehrausgaben in Höhe von 5 Milliarden Euro und Mindereinnahmen im Umfang von knapp 8,55 Milliarden Euro. Für dieses Haushaltsjahr würden sich die Ausgaben des Bundes damit von 247,5 Milliarden Euro auf 252,5 Milliarden Euro erhöhen. Bei den zusätzlichen Ausgaben handelt es sich zum einen um eine Erhöhung des Zuschusses an die Bundesanstalt für Arbeit von 2 Milliarden Euro auf 5,2 Milliarden Euro und zum anderen um eine Erhöhung des Zuschusses zur Arbeitslosenhilfe von 13 Milliarden Euro auf 14,8 Milliarden Euro. Im Etat des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung würden damit die Gesamtausgaben von knapp 92,19 Milliarden Euro auf knapp 97,19 Milliarden Euro steigen. Die Mindereinnahmen in Höhe von knapp 8,55 Milliarden Euro sind den Angaben zufolge auf geringere Steuereinnahmen zurückzuführen. Nach den Berechnungen der Regierung sinken die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in diesem Jahr von bisher angesetzten 201,9 Milliarden Euro auf 193,36 Milliarden Euro. Durch die erhöhte Kreditaufnahme würden dagegen die Einnahmen im Einzelplan "Bundesschuld" von bisher 23,8 Milliarden Euro auf 37,35 Milliarden Euro steigen.

Die Bundesregierung begründet den Nachtragshaushalt mit "unvorhersehbaren Zusatzausgaben für den Arbeitsmarkt" und Steuermindereinnahmen. Die jetzt vorgesehene Nettokreditaufnahme von rund 34,61 Milliarden Euro überschreite die Summe der im Haushaltsplan 2002 geplanten Investitionen (rund 25 Milliarden Euro) um rund 9,6 Milliarden Euro. Nach Artikel 115 des Grundgesetzes dürfe die Nettokreditaufnahme die Summe der im Haushalt veranschlagten Investitionen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts überschreiten, heißt es in dem Entwurf. Diese Ausnahmesituation sei gegeben. Vor allem die Ziele eines hohen Beschäftigungsstandes und eines stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstums würden gravierend verfehlt. Wirtschaftswachstum, Arbeitslosenzahl und Beschäftigungsentwicklung wichen erheblich von den Werten ab, die bei der Aufstellung des Haushalts für 2002 erwartet worden seien. Während bei der Verabschiedung des Etats noch von einem Wirtschaftswachstum von real 1,25 Prozent ausgegangen worden sei, werde es nun voraussichtlich nur noch real 0,5 Prozent betragen. Ursache dafür sei eine allgemein gestiegene Unsicherheit von Konsumenten und Investoren sowie die weltwirtschaftliche Abschwächung zur Jahresmitte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_256/01
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