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261/2002
Stand: 04.12.2002
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Wegfall des Zuschlags für Berufssachverständige überprüfen

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Für die Überprüfung des geplanten Wegfalls des Berufssachverständigenzuschlages bei der Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrundeliegende Eingabe dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

Nach Darstellung der Petentin kann die dem Sachverständigen gewährte Leistungsentschädigung "nach billigen Ermessen" um bis zu 50 Prozent überschritten werden, wenn dieser durch die Dauer oder die Häufigkeit seiner Heranziehung einen nicht zumutbaren Erwerbsverlust erleiden würde oder wenn er seine Berufseinkünfte zu mindestens 70 Prozent als gerichtlicher oder außergerichtlicher Sachverständiger erzielt. Die Petentin trägt weiter vor, dass nach Wegfall des Zuschlags für Berufssachverständige diese gegenüber angestellten Sachverständigen unangemessen benachteiligt würden. Während die angestellten Sachverständigen Arbeitsmaterial und Personal ihrer Arbeitgeber in Anspruch nehmen könnten, müssten die selbstständigen Sachverständigen die Arbeitsmittel für die Erstellung der Gutachten selbst bezahlen. Außerdem fielen bei jenen zusätzliche Ausgaben für die Altersvorsorge sowie die Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung an. Diese müssten im Rahmen eines besonderen Zuschlags berücksichtigt werden, so die Petentin.

Nach der vom Ausschuss eingeholten Stellungnahme des BMJ wird zur Zeit im Rahmen der Reform des gesamten Justizkostenrechts ein Entwurf für ein neues Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz erarbeitet. Dieser Entwurf solle berücksichtigen, dass sich das Leitbild der Sachverständigen geändert hat. Häufig herangezogene Sachverständige seien jetzt überwiegend hauptberuflich für Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig. Da es häufig zu Streitigkeiten über die Gewährung des Zuschlages gekommen sei, werde erwogen, diese Regelung nicht mehr aufrecht zu erhalten. Stattdessen solle die Vergütung der Sachverständigen insgesamt angehoben wer- den, um einen Ausgleich für den Wegfall des Zuschlags zu schaffen. Demgegenüber setzt sich jedoch der Petitionsausschuss dafür ein, wegen der von der Petentin deutlich gemachten Unterschiede zwischen der Situation selbstständiger hauptberuflicher Sachverständiger und derjenigen ihrer festangestellten Kollegen den geplanten Wegfall des Zuschlags zu überprüfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_261/01
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