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263/2002
Stand: 06.12.2002
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Wirtschaftsweise raten zur Senkung der Steuersätze

/ Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/NEI) Bei der Einkommensteuer und den Unternehmenssteuern sind weitere Steuersatzsenkungen angezeigt, wenn nachhaltig mehr Beschäftigung und ein höheres Wachstum erreicht werden sollen. Mittelfristig ist eine Entscheidung hinsichtlich der Integration der Unternehmensbesteuerung in die Einkommensteuer erforderlich. Dies geht aus dem Jahresgutachten 2002/03 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hervor, den die Bundesregierung jetzt als Unterrichtung (15/100) vorgelegt hat. Darin heißt es, dass die wichtigsten Verfehlungen gegenwärtig beim Beschäftigungs- und Wachstumsziel zu sehen sind. Mit der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission werde zwar ein Schritt in die richtige Richtung getan, die eingeleiteten Maßnahmen reichten allerdings nicht aus. Die Privatisierungspotenziale bei Bund, Ländern und Gemeinden seien noch nicht ausgeschöpft, um die Staatsaufgaben zu Gunsten privater Aktivitäten zurückzuführen. Marktwirtschaftliche Finanzierungsinstrumente müssten verstärkt eingesetzt werden. Dazu gehörten auch die beschlossene Lkw-Maut und die Einführung von Studiengebühren. Gleichzeitig müssten Subventionen zeitlich befristet und Subventionskürzungen umfassend vorgenommen werden. In dem Gutachten wird weiter empfohlen, die staatliche Verschuldung zu senken, da dies Steuersenkungen in der Zukunft ermögliche und die zukünftigen Generationen entlaste.

Ein Wachstumsprogramm für Ostdeutschland muss laut Wirtschaftsweisen eine angebotsseitige Verbesserung der Standortbedingungen enthalten und deshalb den weiteren Ausbau der öffentlichen Infrastruktur und die Stärkung der privaten Investitionstätigkeit vorsehen. Die Beschäftigungssituation dort könne nur verbessert werden, wenn der Prozess der Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland ausgesetzt und an die unterschiedlichen Produktivitätsentwicklung angepasst wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_263/03
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