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002/2003
Stand: 06.01.2003
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Union sieht Verbraucher durch unseriöse Mehrwertdienste-Anbieter gefährdet

/Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MAP) Die Unionsfraktion sieht die Verbraucher zunehmend durch unseriöse Anbieter von Mehrwertdiensterufnummern gefährdet. Die Fraktion will daher in einer Kleinen Anfrage (15/236) erfahren, was die Regierung über den Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern weiß und wie sie dagegen vorzugehen gedenkt. Die Dienstleistungsrufnummern seien neben den Telekommunikationsdiensten durch ihre einfache Abrechnung über die Telefonrechnung zu einem attraktiven Angebot für den Verbraucher geworden. Gleichzeitig bestehe aber die Gefahr, dass unseriöse Anbieter getarnte, teilweise automatische Internet-Anwahlprogramme (Dialer) installieren und den Nutzer über die Art der Gegenleistung und die Höhe der für eine Mehrwertverbindung anfallenden Kosten irreführen. Zunächst möchten die Abgeordneten wissen, ob die Regierung, gerade auch im Hinblick auf die Art der Abrechnung, für die mittels eines Mehrwertdienstes erhaltenen Gegenstände Grenzen sieht. Sie möchten diesbezüglich eine Definition durch die Bundesregierung erreichen. Sie fragen, ob bei Inanspruchnahme jener Dienste die Gewährleistungsrechte gefährdet seien.

Die Union erkundigt sich insbesondere nach konkreten Zahlen erfolgreich abgeschlossener sowie gescheiterter Strafverfahren gegen unseriöse Anbieter. Die Fraktion fragt weiter, wie viele Mehrwertdiensterufnummern auf Grund nachgewiesener Rechtswidrigkeit gesperrt worden sind und ob die Regierung den Aufbau einer Datenbank unterstützt, damit "schwarze Schafe" unter den Anbietern erkannt werden können. Des Weiteren möchte sie erfahren, ob die Verbraucher in Zukunft mit Beweiserleichterungen bei Einwendungen gegen unberechtigte Zahlungsansprüche des "Content-Providers" rechnen können. Schließlich möchte sie wissen, ob die Regierung die Überlegung der Zwangstrennung nach einer Stunde Nutzungszeit bei Verbindungen zu Telefonmehrwertdiensten unterstützt. Ferner fragt die CDU/CSU, ob die Einführung einer Pflichtansage über das Entgelt der Nutzung erfolgversprechend sei. Dabei soll die Regierung erörtern, ob eine Vorab-Bandansage rechtzeitig für den Vertragsschluss sei und ob diese dann verbindlich kostenlos eingeführt werden müsste.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_002/07
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