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010/2003
Stand: 16.01.2003
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Gerster: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mittelfristig senken

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit/

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) will mit einem "einnahmeorientierten Haushalt" mittelfristig die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nach unten gesenkt werden kann. Dies hat der Vorstandsvorsitzende der BA, Florian Gerster, am Mittwochabend im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit herausgestellt. Die BA wolle dazu beitragen, die Lohnnebenkosten zu senken. Ein Gesamtsozialbeitrag von über 40 Prozent sei eine besondere Belastung für den Arbeitsmarkt, stellte Gerster fest. Für das Jahr 2003 sehe man noch Risiken, was den Haushalt der BA angehe, fühle sich aber den wirtschaftlichen Eckdaten der Bundesregierung verpflichtet, die von einem Wachstum von 1,5 Prozent ausgehe. Werde diese Prognose zurückgenommen, so gelte unverändert die Grundlage der Haushaltsaufstellung. Es sei eine Herausforderung für die BA, die Zuschussfreiheit ihres Haushalts aufrechtzuerhalten. Nach den Worten Gersters hat die Arbeitsmarktreform dem Haushalt der BA an verschiedenen Stellen Entlastung verschafft. Beispielsweise profitiere man von der höheren Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung.

Gerster kündigte an, die Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erhöhen zu wollen. Seit Herbst gebe es aussagefähige Daten zur Quote der Wiedereingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Die Eingliederungsquote besage, wieviel Prozent der durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Geförderten ein halbes Jahr später wieder eine Beschäftigung hat. Diese Eingliederungsquote belaufe sich derzeit bei der Zahlung von Eingliederungszuschüssen auf 74 Prozent, bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung auf 43 Prozent (48 Prozent im Westen, 36 Prozent im Osten) und bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf 30 Prozent (42 Prozent im Westen, 25 Prozent im Osten). Gerster strebt an, dass 70 Prozent der durch Weiterbildung von den Arbeitsämtern geförderten Arbeitslosen nach einem halben Jahr wieder eine Beschäftigung gefunden haben. Wenn die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit in Deutschland von 33 auf 32 Wochen gesenkt werden könne, dann bedeute dies eine Einsparung von 720 Millionen Euro. Gerster betonte darüber hinaus, dass Ostdeutschland keine andere Arbeitsmarktpolitik brauche, sondern lediglich "mehr Zuwendung, mehr Mittel". Zwischen den Arbeitsämtern werde es "sehr strenge" Leistungsvergleiche geben. Vergleichbare Arbeitsämter müssten sich aneinander messen lassen.

Der BA-Chef wies im Übrigen daraufhin, dass die BA unverändert versicherungsfremde Leistungen aus ihrem Beitragsaufkommen finanziere. Deren Höhe habe der Verwaltungsrat der BA auf rund 6 Milliarden Euro beziffert. Davon würden weit über 4 Milliarden Euro von den Versicherten für die Arbeitslosenhilfebezieher aufgebracht. Vorstand und Selbstverwaltung der BA seien sich einig, dass versicherungsfremde Leistungen nicht Kernbereich der Aufgaben der BA sein könnten.

Zu den auf Grund der Hartz-Reformen geplanten Personalserviceagenturen (PSA) sagte der Vorstandsvorsitzende, es gebe derzeit 30 Vorläufer-PSA. Im März werde ausgeschrieben und im Sommer werde mit den ersten PSA gerechnet. 30 bis 70 Beschäftigte sollte eine solche PSA aufweisen. Es gebe inzwischen überall genügend externe Interessenten. Man hoffe, in den PSA im ersten Jahr 50 000 Arbeitslose beschäftigen zu können. Für die Einrichtung der PSA seien im Haushalt 600 Millionen Euro eingesetzt. Gerster berichtete ferner, dass in diesem Jahr 2000 Arbeitsvermittler auf Zeit eingestellt würden. Von Anfang 2002 bis Ende 2003 wolle die BA 5000 Mitarbeiter zusätzlich mit Vermittlungsaufgaben betreuen. Damit gäbe es dann 12 500 Beschäftigte, die sich ausschließlich mit der Vermittlung befassten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_010/01
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