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012/2003
Stand: 17.01.2003
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Union will Graffiti-Unwesen eindeutig strafrechtlich erfassen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAP) Das Graffiti-Unwesen eindeutig strafrechtlich zu erfassen, ist Ziel eines Gesetzentwurfs (15/302), den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hat. Erreicht werden soll dies mit dem so genannten Graffiti-Bekämpfungsgesetz, das vorsieht, im Strafgesetzbuch die Tatbestände der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung um das Merkmal des "Verunstaltens" zu ergänzen. Bisher sei eine Bestrafung nur möglich, so die Union in der Begründung, wenn eine Substanzverletzung gegeben sei. Dabei müsse im Einzelfall festgestellt und nachgewiesen werden, dass die "Schmiererei" oder deren Beseitigung den Untergrund verletzt hat. Derartiger "Vandalismus" trage zu einer Verunsicherung der Bevölkerung bei und werde als ein Symbol für den Zerfall von Ordnung angesehen. Darüber hinaus entstünden hohe volkswirtschaftliche Schäden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_012/01
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