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032/2003
Stand: 12.02.2003
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Einigung über Mindestnormen bei den Aufnahmebedingungen für Asylbewerber

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Über Fortschritte bei der Harmonisierung des Asylrechts in Europa hat die Bundesregierung am Mittwochvormittag in der nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses berichtet. Danach ist im EU-Ministerrat eine politische Einigung zu zwei Rechtsinstrumenten erzielt worden. Geeinigt habe man sich zum einen über die Richtlinie über Mindestnormen für Aufnahmebedingungen für Asylbewerber. Laut Regierung entsprechen die darin vorgesehenen Regelungen zur Unterkunft, zur medizinischen Versorgung und zum Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt dem deutschen Standard nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei der Regelung von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt sei dabei ein Kompromiss gefunden worden, der den zuvor geäußerten Bedenken der deutschen Bundesländer entgegenkommt. So könnten nun die Mitgliedstaaten nach Ablauf eines Jahres über die Bedingungen zum Arbeitsmarktzugang bestimmen, wenn bis dahin nicht über einen Asylantrag entschieden worden ist.

In Kürze verabschiedet werden soll außerdem die Einigung über die Nachfolgeverordnung zum Dubliner Übereinkommen über die Prüfung des jeweils für einen Asylantrag zuständigen EU-Mitgliedstaates. Laut Bundesregierung ist dabei besonders zu würdigen, dass in der zentralen Frage der Gewichtung der Zuständigkeitskriterien "Illegale Einreise in einen Mitgliedstaat" und "Aufenthalt in einem Mitgliedstaat" ein Kompromissvorschlag gefunden wurde, der von allen EU-EU-Staaten mitgetragen werde. Danach bleibt auch künftig der EU-Staat, in den ein Nicht-EU-Bürger illegal einreist, für die Klärung des Asylrechts zuständig, solange der Zeitpunkt der Einreise nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Danach sei der Staat zuständig, in dem sich dieser Ausländer vor dem Asylantrag ununterbrochen mindestens fünf Monate lang aufgehalten hat. Die Verordnung enthalte zudem einige Bestimmungen, die den praktischen Erfordernissen besser gerecht würden. So werde die Frist für die Stellung von Übernahmeersuchen von sechs auf drei Monate verkürzt und die Frist für eine Überstellung von einem auf sechs Monate verlängert. Bei einem Untertauchen von Asylbewerbern oder deren Inhaftierung bestehe darüber hinaus die Möglichkeit weiterer Fristverlängerung.

Mit Verweis auf die ursprünglich vorgesehenen Regelungen von Dublin hat die Regierung im Ausschuss den Vorwurf der CDU/CSU zurückgewiesen, sich nicht energisch genug gegen eine "Aufweichung der so genannten Drittstaatenregelung" gestellt zu haben. Zurückgewiesen wurde in diesem Zusammenhang auch der Vorwurf der Union hinsichtlich einer "Bringschuld der Bundesregierung zur Information bei verfassungsändernden Beschlüssen". Seit 2001 habe die Bundesregierung über die laufenden Verhandlungen "selbstverständlich und regelmäßig" im Ausschuss unterrichtet. Im Übrigen seien die Konsequenzen von Dublin hinsichtlich der Drittstaatenregelung allgemein bekannt. Auch die SPD-Fraktion hatte auf die "pädagogische Selbstverpflichtung" jedes Abgeordneten hingewiesen, sich rechtzeitig über bekannte und in allen Informationsmedien vorhandene Sachstände zu informieren. Die Unionskritik, auf eine Quotenregelung bei der Asylbewerberfrage verzichtet zu haben, wies die Regierung ebenfalls zurück. Nachdem eine tatsächliche ständige Absenkung des Flüchtlingsstroms zu verzeichnen gewesen sei, habe man auf eine Quotenregelung verzichtet, die weit über dem gelegen hätte, was Deutschland derzeit an Belastungen verkraften könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_032/06
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