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055/2003
Stand: 12.03.2003
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Regierung: Der Opferschutz ist ein zentrales Anliegen

Familie/Antwort

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz von Gewalt gegen Frauen und Kindern und zur Verbesserung der Stellung von Verletzten im Strafverfahren ergriffen. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (15/527) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/477) hervor. Die Union hatte bemängelt, in Deutschland bestünden noch gravierende Defizite im Bereich der Gewaltprävention sowie der Beratung von Gewaltopfern und der Beweisstellung von Gewalttaten unmittelbar nach der Misshandlung. In ihrer Antwort unterstreicht die Regierung, dass der Opferschutz ein zentrales Anliegen iherer Arbeit sei, und geht unter anderem auf den "Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" ein, den das Bundeskabinett am 1. Dezember 1999 verabschiedet hat. Der Aktionsplan enthalte zahlreiche Maßnahmen im Präventionsbereich. Diese wurden zwischenzeitlich umgesetzt oder auf den Weg gebracht, so die Antwort. Des Weiteren habe das Kabinett am 29. Januar 2003 einen weiteren Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verabschiedet. Darin würden verchiedene Aktivitäten der Bundesregierung in einem ressortübergreifenden Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie (im Internet), Kinderhandel und Kinderprostitution gebündelt.

Darüber hinaus habe die Regierung durch zahlreiche gesetzliche Regelungen den Opferschutz verbessert. Zum 1. Januar 2002 sei zum Beispiel das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung" in Kraft getreten, schreibt die Regierung. Ziel dieses Gesetzes sei es, Opfer von Gewalt durch wirksame, schnelle und effektiv durchsetzbare zivilrechtliche Schutzanordnungen vor Gewalt, Bedrohung und Belästigung besser zu schützen. Auch die Information der Opfer selbst sei von großer Bedeutung. In diesem Bereich habe das Bundesministerium für Justiz (BMJ) eine bundeseinheitliche Handreichung zum Schutz kindlicher (Opfer-)Zeugen im Strafverfahren und eine Opferfibel herausgegeben, die Opfer von Straftaten über ihre Rechte und Pflichten im Strafverfahren informiert. Das Familienministerium habe zudem zahlreiche Maßnahmen unternommen, um das professionelle Handeln zentraler Berufsgruppen auch in den angesprochenen Bereichen zu verbessern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_055/07
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