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056/2003
Stand: 13.03.2003
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Mit der EU das Europäische Wirtschafts- und Sozialmodell stärken

/Europa/Anträge

Berlin: (hib/RAB) Mit der Europäischen Union ist es möglich, im Rahmen einer aktiven demokratischen Gestaltung der Globalisierung das "einzigartige europäische Wirtschafts- und Sozialmodell" zu stärken. In einem Antrag der Koalition (15/548) zur europäischen Verfassung heißt es, die europäischen Staaten sollten ihre politischen und wirtschaftlichen Gestaltungsspielräume gemeinsam weiter entwickeln, um angesichts der Herausforderungen der Globalisierung weiter handlungsfähig zu bleiben. Die Abgeordneten sind überzeugt, dass die heutigen und die künftigen EU-Mitgliedstaaten nur im Kontext einer funktions- und handlungsfähigen Europäischen Union eine realistische Chance haben, einen substanziellen Beitrag zur Lösung der drängenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen im Rahmen der Globalisierung zu erbringen. Dies gelte insbesondere für die Rolle Europas in der internationalen Politik. Zu der künftigen Verfassung der Europäischen Union heißt es in der Initiative konkret, hier müsse eine Präambel vorangestellt werden, die den besonderen Charakter der EU als Bürger- und Staatenunion widerspiegelt.

Nach dem Willen der Parlamentarier sollte die neue Verfassung auf einer Nachhaltigkeit basieren, die die drei gleichberechtigten Säulen Wirtschaft, Soziales und Ökologie umfasst. Dabei sollte sich die Nachhaltigkeit nicht auf ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum und soziale Gerechtigkeit beschränken, sondern das allgemein akzeptierte Verständnis von Nachhaltigkeit als Vernetzung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielsetzungen festschreiben, so die Abgeordneten. Weiter heißt es in dem Antrag, die künftige europäische Verfassung müsse die Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union eindeutig verankern. Dies stärke die Möglichkeiten Europas, in der internationalen Politik geschlossen aufzutreten. Ein weiteres wichtiges Element und Fundament der europäischen Verfassung müsse die Charta der Grundrechte sein. Diese sei rechtsverbindlich und in ihrem vollen Wortlaut an einer "besonders herausgehobenen Stelle" in den Verfassungstext zu integrieren. Zu den weiteren Forderungen der Koalition gehört es, die Zuständigkeiten und Tätigkeitsbereiche der EU künftig klarer als bisher zu regeln. Es müsse deutlich sein, wer in der EU was, wie und in welcher Form zu entscheiden hat. Daher sei die vom Präsidium des europäischen Konvents vorgeschlagene Unterteilung in die drei Kompetenzkategorien ausschließliche, geteilte und unterstützende Kompetenzen und die damit verbundene Zuweisung einzelner Politikfelder zu begrüßen.

In einem Antrag (15/577) zum gleichen Thema tritt die FDP insbesondere dafür ein, die Rechte und die Stellung des Europäischen Parlaments als direkt gewählte Vertretung der europäischen Bürger zu stärken. Auch gehe es darum, die Europäische Union insgesamt besser demokratisch zu legitimieren und sie bürgernäher und transparenter zu machen. Weiter treten die Abgeordneten dafür ein, die Europäische Kommission auch in einer erweiterten EU handlungsfähig zu halten und ihr weiterhin die Rolle als "Hüterin der Verträge" einzuräumen. Darüber hinaus will die Fraktion die Arbeit des Ministerrates und des Europäischen Rates grundlegend reformieren, um auf die Weise Effizienz, Transparenz und demokratische Legitimation der Arbeit Brüssels mit zukünftig 25 oder mehr Mitgliedstaaten zu steigern. Die Neuordnung des Kompetenzgeflechts der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sind weitere Themen der Parlamentarier. Die Abgeordneten erklären, der Verfassungskonvent sei eine große Chance für die Europäische Union und ihre Bürger. Der Verfassungsprozess stelle einen einzigartigen geschichtlichen Vorgang von hoher symbolischer Bedeutung dar, der vom außereuropäischen Ausland mit größter Aufmerksamkeit verfolgt werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_056/02
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