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056/2003
Stand: 13.03.2003
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Exklusivlizenz der Deutschen Post AG Ende 2003 auslaufen lassen

/Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die bis 2007 laufende Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für den "allergrößten Teil der Briefsendungen" Ende 2003 auslaufen zulassen. Damit würden alternative Anbieter von Postdienstleistungen die Möglichkeit erhalten, ihre Dienste anzubieten und auch Verträge mit Postagenturen abzuschließen, heißt es in einem Antrag der Fraktion (15/579). Darüber hinaus solle die Regierung dafür sorgen, dass die Vertragsumstellung bei den Postagenturen durch die Deutsche Post AG aufgeschoben wird, bis das Bundeskartellamt seine Prüfung im Hinblick auf die Gestaltung des Vertriebssystems abgeschlossen hat.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die bis zu 7000 stationären Einrichtungen, die als private Postagenturen betrieben werden, sich als Folge der Verlängerung der Exklusivlizenz für die Deutsche Post AG auf absehbare Zeit einem Nachfragemonopol gegenüber sehen. Die Deutsche Post AG nutze dieses Nachfragemonopol, um ihren Vertragspartnern die Geschäftsbedingungen zu diktieren. Den Postagenturen fehlten kurzfristige Ausweichmöglichkeiten, weil es auf Grund der Exklusivlizenz kaum alternative Briefdienstleister gebe, mit denen Verträge geschlossen werden könnten und weil ein schneller Ausstieg aus einer Geschäftsbeziehung mit der Deutschen Post gerade für Kleingeschäfte kaum möglich sei. Der Bundestag wird aufgefordert, im Vorgehen der Deutschen Post AG gegenüber den Postagenturen Anhaltspunkte für einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu sehen. Dies gelte umso mehr, als die Deutsche Post AG die Verschlechterung der Vergütungen gegenüber den Postagenturen damit begründe, dass sie Beihilfen an die EU zurückzahlen müsse. Der Bund, der noch 68,8 Prozent des Aktienkapitals halte, könne sich nicht aus der Verantwortung begeben, außerdem habe das Unternehmen sein Vorgehen gegen die Postagenturen ausdrücklich mit politischen Entscheidungen begründet. Zu diesem Thema liegt dem Bundestag auch bereits ein Antrag der CDU/CSU (15/466) vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_056/04
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