Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Deponierung von Abfällen bewerten
Berlin: (hib/VOM) Nach den Auswirkungen von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Deponierung von Abfällen auf das deutsche Abfallrecht erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (15/602). Am 13. Februar habe der EuGH zwei Urteile gefällt, die die Zulässigkeit des Verbringens von Abfällen innerhalb der EU betreffen. Dabei gehe es auch um die Abgrenzung von Abfällen zur Beseitigung und solchen zur Verwertung. Diese Unterscheidung habe Auswirkungen auf die abfallrechtlichen Anforderungen und darauf, ob Abfälle grundsätzlich im Inland beseitigt werden müssen oder ob sie auch im Ausland verwertet werden können. Vor dem Hintergrund dieser Urteile soll die Regierung sagen, ob sie das nationale Abfallrecht novellieren will und welche Auswirkungen die Urteile absehbar auf den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung haben werden, die eine Verwertungsquote von bis zu 85 Masseprozent vorsehe. Ebenso interessiert die Abgeordneten, welche Vorstellungen die Regierung für mögliche Änderungen des EU-Rechts hat und durch welche konkreten Aktivitäten sie diese Vorstellungen auf EU-Ebene zur Geltung bringen will.