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065/2003
Stand: 27.03.2003
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Aktualisiertes Abkommen über deutsch-französische Gymnasien umsetzen

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Das Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses aus dem Jahre 1972 ist aktualisiert worden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (15/717) vorgelegt, durch den das erneuerte Abkommen vom 30. Juli 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Nach Regierungsangaben haben von 1993 bis 2002 Verhandlungen in der deutsch-französischen Expertenkommission für das allgemeinbildende Schulwesen stattgefunden. Deutsch-französische Gymnasien gibt es dem Entwurf zufolge in Saarbrücken und Freiburg sowie in Buc bei Versailles. Das neue Abkommen soll gleichzeitig als Prüfungsordnung für die zentrale deutsch-französische Abiturprüfung an diesen drei Gymnasien gelten. Darüber hinaus seien Vorkehrungen getroffen worden, die es ermöglichen, künftig schneller auf Lehrplanänderungen zu reagieren, heißt es in dem Entwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_065/02
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