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068/2003
Stand: 01.04.2003
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Regierung: Grenzsicherung bleibt nach EU-Osterweiterung gewährleistet

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Von der EU-Osterweiterung ab 2004 bleiben polizeiliche Grenzüberwachung und Polizeikontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs zu Polen und Tschechien unberührt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/722) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/592). Danach sind EU-Beitritt und Inkraftsetzen des Schengener Durchführungs-Übereinkommens zwei getrennte Vorgänge. Die Kontrollfreiheit des Personenverkehrs an den Grenzen gemäß dem Schengener Übereinkommen werde mit deutlichem zeitlichen Abstand zum EU-Beitritt eingeführt. Vor einem endgültigen Wegfall der Grenzkontrollen werde die Anwendung des Schengener Besitzstandes ausgewertet. Nach erfolgreicher Evaluierung müsse vom Rat der Europäischen Union über eine "volle Schengen-Mitgliedschaft" einstimmig entschieden werden.

Zur Personalsituation beim Bundesgrenzschutz (BGS) heißt es, die Planstellen sollten vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Rahmen des "Attraktivitätsprogrammes II" ab 2004 in einem Zeitraum von zehn Jahren angehoben werden. Damit solle der Anteil des gehobenen Dienstes im BGS von 20 auf 40 Prozent erhöht werden. Beim Bundesministerium für Finanzen habe man für den Haushalt 2004 635 Planstellen dafür angemeldet. Für die Folgejahre seien in gleichmäßigen Raten bis zu 6350 Stellenhebungen vorgesehen. Personal in ausreichendem Umfang gebe es beim BGS im Übrigen auch zur Wahrnehmung der Luftsicherheitsaufgaben. Dies gelte auch für die Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben hinsichtlich der seit Anfang dieses Jahres geltenden 100-prozentigen Reisegepäckkontrolle. Soweit Aufgaben durch private Sicherheitsunternehmen wahrgenommen werden könnten, werde deren Personal einer bundeseinheitlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung in Verbindung mit der Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung unterzogen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_068/02
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