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071/2003
Stand: 02.04.2003
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KfW und Deutsche Ausgleichsbank zusammenführen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Förderbanken des Bundes, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Ausgleichsbank (DtA), verschmelzen und damit das Förderangebot des Bundes unter einem Dach zusammenführen. Dazu haben die Fraktionen den Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes (15/743) vorgelegt. Sie erinnern daran, dass die Bundesregierung sich vor gut einem Jahr mit der EU-Kommission über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute in Deutschland geeinigt habe. Danach können KfW und DtA die staatlichen Haftungsinstitute wie Anstaltslast, Gewährträger, Haftung und Refinanzierungsgarantien weiter einsetzen. Bei der Übertragung öffentlicher Förderaufgaben an diese Förderinstitute muss dafür gesorgt werden, dass die Aufgaben mit den EU-Beihilfevorschriften übereinstimmen. Öffentliche Förderaufgaben müssen im staatlichen Auftrag und in genau benannten Förderbereichen wahrgenommen werden. Die Bundesregierung hatte sich nach eigenen Angaben verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Förderinstitute bis Ende März 2004 gesetzlich festgelegt sind. Der Gesetzentwurf der Fraktionen übertragt den Inhalt dieser Verständigung mit der EU-Kommission in das KfW-Gesetz. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die Ausgliederung von Export- und Projektfinanzierungsaktivitäten auf ein Tochterunternehmen der KfW ohne öffentliche Unterstützung geschaffen. Damit die KfW ihren Auftrag zur Förderung der Exportwirtschaft weiterhin erfüllen könne, müsse eine eigene Export- und Projektfinanzierungstochter der KfW gegründet werden. Dies liege im Sinne der EU und schaffe Klarheit und Transparenz für den Markt, so die Fraktionen.

Alle Förderprogramme für den Mittelstand, die bisher von der DtA und KfW getrennt abgewickelt wurden, sollen neu strukturiert und aus einer Hand angeboten werden. Dieser Förderbereich der KfW trete unter eigenem Logo als "Die Mittelstandsbank" auf. Bereits seit Anfang dieses Jahres böten KfW und DtA alle Mittelstandsprogramme unter dieser Bezeichnung an. Der Vorsitz im Verwaltungsrat der KfW werde im Wechsel vom Bundesfinanzminister und vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wahrgenommen. Über den "Rhythmus" entscheide die Bundesregierung. Die Rechtsaufsicht über die KfW übe der Bundesfinanzminister im Benehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aus. Den alleinigen Vorsitz im Rechts- und Verwaltungsausschuss halte der Bundesfinanzminister. Ein Kaufpreis soll bei der Zusammenlegung nicht gezahlt werden. Die DtA wird aufgelöst und vollständig in die KfW integriert, ihr Vermögen auf die KfW übertragen, die damit auch Rechtsnachfolgerin der DtA wird. Den bisherigen Anteilseignern der DtA steht von dem durch die Vermögensübertragung erhöhten Eigenkapital der KfW eine besondere Rücklage zu. Die KfW übernimmt die von der DtA wahrgenommenen Aufgaben und Geschäfte und erhält eine Niederlassung in Bonn, dem Sitz der DtA. Der zu bildende Mittelstandsrat als neues gesetzliches Gremium soll den staatlichen Auftrag der Mittelstandsförderung konkretisieren und den KfW-Vorstand beraten, wobei das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in diesem Gremium die Mehrheit der Mitglieder stellen wird. Durch den Gesetzentwurf sollen darüber hinaus eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank und das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_071/07
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