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074/2003
Stand: 04.04.2003
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Mobile Energieeinsparberatung der Verbraucherzentralen neu organisieren

Rechnungsprüfungsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die mobile Energieeinsparberatung der Verbraucherzentralen soll neu organisiert werden und es soll geprüft werden, inwieweit für die stationäre Beratung ein "angemessenes Entgelt" zu zahlen ist. Entschieden werden soll darüber bei den Beratungen zum Haushalt 2004 im Herbst diesen Jahres. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss einvernehmlich am Freitagvormittag.

Grundlage der Entscheidung der Parlamentarier war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Dieser hatte vorgeschlagen, die mobile Beratung wegen "zu hoher Kosten" und den bestehenden anderen Beratungsmöglichkeiten nicht mehr zu fördern und damit jährlich 600 000 Euro einzusparen. Die jeweils zwei Mann Besatzung (ein Fahrer, ein Berater) in den zwei bundesweit verkehrenden Bussen seien zeitlich nicht hinreichend ausgelastet und die Kosten je Beratung sei dreimal so hoch wie bei der stationären Beratung. Ferner erreiche die mobile Beratung nur eine geringe Flächendeckung. Sie sei nicht mehr zeitgemäß, weil den Verbrauchern genügend andere unabhängige Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden.

Die stationäre Beratung in den Verbraucherzentralen soll nach Auffassung des BRH nicht länger kostenlos sein. Das "erhebliche Interesse" der Verbraucher an einer dauerhaften Absenkung der Energiekosten werde sonst nicht ausreichend berücksichtigt. Der BRH schlug dabei eine Gebühr von fünf Euro je Einzelberatung vor, die bisher vom Bund mit jeweils 40 Euro gefördert werde. Dadurch könnten rund 250 000 Euro im Jahr eingespart werden. Zur Zeit kämen rund 70 000 Menschen pro Jahr in die Verbraucherzentralen und 7000 zur mobilen Beratung, um sich über Energiesparmaßnahmen zu informieren.

Die mobile Beratung sei nur "ein Tropfen auf den heißen Stein", meinte der Vertreter des BRH weiter. Wer Energie und Geld sparen wollte, würde nicht warten, bis einer der beiden Busse in seinem Ort vorbeikomme. Nach Meinung des Vertreters des Wirtschaftsministeriums ist es eine politische Bewertung, ob die mobilen Beratungsstellen im ländlichen Raum gebraucht würden oder nicht. Beim Entgelt wies er darauf hin, dass viele Betriebe kostenlose Beratung anbieten würden, um anschließend einen Auftrag zu bekommen. Deshalb sollte die Beratung bei den Verbraucherzentralen kostenlos bleiben.

Nach Auffassung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses können die Verbraucher durchaus unterscheiden, ob eine Beratung objektiv sei oder ob dadurch ein Auftrag akquiriert werden soll. "Für eine objektive Leistung sollte auch zumindest ein symbolischer Beitrag geleistet werden", betonte eine Abgeordnete. Die Erfahrung lehre: "Was nichts kostet, ist auch nichts".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_074/01
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