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080/2003
Stand: 09.04.2003
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Stromintensive Unternehmen von Kosten für erneuerbare Energien entlasten

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von den Kosten für die erneuerbaren Energien teilweise befreien, wenn diese Unternehmen nachweisen, dass dieser Kostenanteil maßgeblich zu einer nicht vorübergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens führt. Dazu haben sie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 15/810) vorgelegt. Mit dem EEG will die Regierung den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010 gegenüber 2000 auf 4,2 Prozent und ihren Anteil am Stromverbrauch auf 12,5 Prozent erhöhen. Dies entspreche etwa einer Verdoppelung. Die Differenzkosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen getragen, die Strom an Endverbraucher liefern, können aber an die Endverbraucher abgewälzt werden, berichten die Fraktionen im Entwurf. Dabei sei nicht auszuschließen, dass einzelne stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von diesen Kosten besonders betroffen sind. Es gehe nun darum, eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden. Dies solle erreicht werden, indem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in bestimmten Fällen auf Antrag die Strommenge begrenzen kann, die von dem Elektrizitätsversorger anteilig an Unternehmen des produzierenden Gewerbes weitergegeben werden darf. Nachgewiesen werden müsse, so die Fraktionen, in welchem Ausmaß das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens 20 Prozent überschreitet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_080/07
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