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090/2003
Stand: 02.05.2003
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Abkommen der EU mit Algerien und Libanon ratifizieren

Europa/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die Gesetzentwürfe zu den Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 22. April 2002 mit Algerien (15/884) und vom 17. Juni 2002 mit dem Libanon (15/885) vorgelegt. Die Verträge zielen darauf ab, eine Assoziation zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den betreffenden Partnerstaaten andererseits zu gründen. Die Abkommen haben besonders zum Ziel, einen regelmäßigen politischen Dialog auf hoher Ebene einzurichten, die Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte zu wahren, eine Freihandelszone zu schaffen und beiden Staaten freien Zugang für einen Großteil gewerblicher Erzeugnisse zu gewähren. Im Gegenzug sollen Algerien und der Libanon innerhalb von zwölf Jahren schrittweise alle Zölle und Abgaben ohne Beschränkungen für gewerbliche Erzeugnisse aus der EU abbauen. Für bestimmte, in Protokollen festgelegte landwirtschaftliche Grundprodukte werden die Zölle bei der Einfuhr in die EU voll aufgehoben oder innerhalb von Zollkontingenten gesenkt. Beide Staaten haben sich den Angaben zufolge verpflichtet, die Abgaben für Agrarexporte entweder voll aufzuheben oder innerhalb der Zollkontingente zu senken. Auch sollen laufende Zahlungen im Zusammenhang mit dem Waren-, Personen-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehr unbeschränkt vorgenommen werden können.

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit hat zum Ziel, ausgewogenere wirtschaftliche Beziehungen der EU zu beiden Staaten zu fördern und die Staaten in ihrer langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen, wie es weiter heißt. Diesem Ziel diene auch die Kooperation im Bereich der Geldwäsche, bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Drogenmissbrauchs und des Terrorismus sowie bei der regionalen Integration. Vereinbart worden sei ferner ein regelmäßiger Dialog darüber, wie Fortschritte bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Gleichbehandlung und der sozialen Integration der Staatsangehörigen beider Vertragsparteien im Gebiet des jeweils anderen Vertragspartners erzielt werden können. Die finanzielle Zusammenarbeit soll sich auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung durch Reformen der Wirtschaftsmodernisierung, auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, die Förderung von Privatinvestitionen und beschäftigungswirksamen Tätigkeiten erstrecken. Die finanzielle Hilfe der EU für die Nicht-EU-Staaten am Mittelmeer beträgt den Angaben zufolge für die Zeit von 2000 bis 2006 5,53 Milliarden Euro. Die Bundesrepublik sei derzeit mit 25 Prozent an diesen Kosten beteiligt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_090/04
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