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100/2003
Stand: 13.05.2003
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Bundesregierung legt einen "Aktionsplan Verbraucherschutz" vor

Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen "Aktionsplan Verbraucherschutz" (15/959) vorgelegt, der alle wichtigen verbraucherpolitischen Vorhaben auf Bundesebene bündeln soll. Die Regierung setze sich mit ihrer Verbraucherpolitik sowohl für den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden ein als auch für das Recht, als gleichberechtigter Marktpartner informiert zu werden und selbstbestimmt Kaufentscheidungen vorbereiten und treffen zu können, heißt es in der Unterrichtung weiter. Verbraucherpolitik leiste einen Beitrag zur Herstellung von Markttransparenz und trage damit auch zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Umweltschutz bei. Die Verbraucherpolitik orientiert sich den Angaben zufolge an drei Grundsätzen: dem Vorsorgeprinzip beim Schutz von Gesundheit und Sicherheit, dem vorsorgenden Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher und der Stärkung der Eigenverantwortung.

Ziel der Regierung sei es, die Verbraucher bereits im Vorfeld möglicher Gefahren zu schützen. Danach sollen zukünftig bei einem begründeten Verdacht, dass Lebensmittel, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände gesundheitlich nicht unbedenklich sein könnten, vorsorgend Maßnahmen ergriffen werden können, auch wenn noch Unsicherheiten in der wissenschaftlichen Bewertung und damit über das Ausmaß bestimmter Gesundheitsgefahren bestehen. Darüber hinaus will die Regierung ein neues Lebensmittelgesetzbuch erarbeiten, in dem in Anpassung an das neue EU-Recht die einschlägigen nationalen Gesetze, insbesondere das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und die fleischhygienischen Gesetze, in einem Gesetz zusammengeführt werden sollen. Des Weiteren werde geprüft, wie die Kennzeichnung von Lebensmitteln hinsichtlich der Herstellungsbedingungen verbessert werden kann. Gegebenenfalls würden laut Regierung Änderungen im Kennzeichnungsrecht der EU angeregt.

Zum besseren Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sollen unter anderem Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder stärker gegenüber Anlegern haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschinformationen verbreiten. Zur Verbesserung der Fahrgastrechte im öffentlichen Personenverkehr prüfe die Regierung zudem, inwieweit den Kunden bei Verspätungen, Ausfall oder schlechtem Service Ansprüche auf Entschädigung eingeräumt werden können. Geprüft werde auch die Einrichtung unternehmensunabhängiger Schlichtungsstellen und die Schaffung eines gemeinsamen Fahrplanauskunftssystems aller Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dem wachsenden Bedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Informationen solle zudem durch eine "Neuauflage" des in der letzten Wahlperiode gescheiterten Verbraucherinformationsgesetzes entsprochen werden, so die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_100/13
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