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101/2003
Stand: 14.05.2003
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Regierung: Gentechnik darf sich nicht negativ auf biologische Vielfalt auswirken

Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/OHO) Die Anwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) darf nach Auffassung der Bundesregierung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt haben. Dabei seien auch Risiken für die menschliche Gesundheit zu berücksichtigen seien, heißt es in ihrer Antwort (15/958) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/785) zu den Möglichkeiten und Risiken der "grünen" Gentechnik. Darin geht es schwerpunktmäßig um die Frage, inwiefern Entwicklungen in diesem Sektor zur Verbesserung der Welternährung beitragen können. Die "grüne" Gentechnik biete Chancen und Risiken, die im Einzelnen gegeneinander abzuwägen seien. So müssten neben den möglichen Ertragssteigerungen, Einsparungen bei Betriebsmitteln und positiven Umweltwirkungen vor allem auch die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Einkommensentwicklung und Lebenshaltungskosten der Kleinbauern und landlosen Armen berücksichtigt werden. Zur Verbesserung der Sicherheit beim Einsatz von GVO in der Dritten Welt setzt sich die Regierung nach eigenen Angaben "nachdrücklich" für die Umsetzung des Cartagena-Protokolls ein.

Die weltweit zunehmende Anbaufläche von gentechnisch veränderten Pflanzen führt die Regierung auf Ertragssteigerungen und die Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zurück. Darüber hinaus trügen aber auch die unzureichende Verbreitung von verbesserten Anbaumethoden und von Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes zur Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen bei. Die Regierung bezieht sich auf die Rolle von herbizidtolerantem Soja und gentechnisch veränderter Baumwolle, wobei letztere für den landwirtschaftlichen Anbau in Entwicklungsländern die derzeit bedeutendste Pflanze sei. Inwieweit sich durch den Einsatz dieser Technologie Vorteile für die jeweiligen Kleinbauern ergeben können, hänge von vielen Faktoren ab, so zum Beispiel von den Kosten für Saatgut oder von den Absatzmärkten. Eine verringerter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei zwar umweltpolitisch zu begrüßen, es sollten jedoch auch andere Möglichkeiten, etwa der Fruchtfolgegestaltung, genutzt werden.

Eine Initiative der indischen Regierung, mit Hilfe transgener Kartoffeln Eiweißmangel bei Kindern zu bekämpfen, ist der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht bekannt. Es gebe bislang nur Untersuchungen dortiger Forscher. In der Bananenzüchtung könne es sinnvolle Anwendungen für die "grüne" Gentechnologie geben. Diese müssten jedoch in Einklang mit dem Cartagena-Protokoll stehen. Die Erfolgsaussichten einer philippinischen Initiative mit dem Ziel, über den Anbau von insektenresistentem Mais die eigene Landwirtschaft zu stärken und so unabhängiger von Maisimporten zu werden, zweifelt die Bundesregierung wegen der komplizierten Anbaumethoden und wegen des Hybridreises an, der für die kleinbäuerliche Landwirtschaft ungeeignet sei. Um beurteilen zu können, ob ein von einem Schweizer Forscher entwickelter Reis mit höherem Beta-Karotin-Gehalt im Stande ist, an Mangelerkrankungen leidenden Kindern zu helfen, müssten erst Forschungsergebnisse abgewartet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_101/02
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